4. Der Kommunalgiroverkehr (Spargirokonto).
Im kommunalen Zahlungsverkehr (Spargirokonto) ist vorherrschend
 die Überweisung (nicht: der Scheck). Um den Überweisungsverkehr
 mit möglichst geringen Kosten durchführen zu können —
grundsätzlich besteht Gebührenfreiheit für die Giroaufträge der Girokonteninhaber
 —, mußte die Schreibarbeit der Kassen auf ein Minimum
beschränkt werden. Daher hat die Ausfüllung der Formulare, wie beim
Postscheckverkehr, durch den Auftraggeber zu erfolgen. Auch sonst gleicht
die technische Abwickelung der des Postscheckverkehrs. Die Kontennumerierung
 ist streng durchgeführt. Girozentralen, weiter die Girokassen
 (das sind Sonderabteilungen der Sparkassen) und die Sparkassenkunden
 haben ihre Nummern. Die Girokassen treten im allgemeinen nicht
direkt in Verkehr miteinander. Die Belastungen und Gutschriften gehen
über die Girozentralen, Diese stehen untereinander im Verkehr, und jede
ron ihnen besitzt ein Konto bei der Berliner Zentrale.
Die Sparkassen, Girozentralen, Banken usw. verwenden bei Erteilung
der Überweisungsaufträge Einheitsvordrucke, denen für jeden
Einzelposten Girokarten (Avise) beigegeben sind.
Die mit der Überweisung beauftragte Bank verwendet Vordrucke im
Durchschreibeverfahren. Zunächst werden die Aufträge an die einzelnen
Arbeitsgruppen der Abteilung verteilt. Jede Gruppe besteht aus einer
Anzahl Angestellter — Korrespondenten genannt —, denen je nach Umständen
 ein oder mehrere Kontrolleure beigegeben sind.
Nach Feststellung der Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der
Sammelaufträge werden die beigefügten Girokarten ausgezeichnet, d. h.
auf jeder Girokarte wird das zu begünstigende Konto durch Angabe der
Kartennummer bezeichnet. Hat der Empfänger kein Konto bei der Girokasse
 seines Ortes, so wird, wenn er (oder seine Bankverbindung) ein
Konto bei der Reichsbank oder beim Postscheckamt hat, der Vermerk
„Rbk“, bzw. .„P“ hinzugefügt. Die Schecks für Reichsbank- und Postscheckausgänge
 werden in besonderen Abteilungen ausgeschrieben, Gruppenkontrolleure
 prüfen, ob der Weg, auf dem die Überweisung zur Ausführung
 kommen soll, zweckmäßig und den besonderen Wünschen der
Auftraggeber entsprechend gewählt worden ist.
Wesentliche Verbesserungen im Kommunalgiroverkehr
sind im Sommer 1927 erfolgt: Der Text der Formulare ist übersichtlicher
gegliedert, und es ist eine möglichst weitgehende Übereinstimmung zwi-(Fortsetzung
 des Textes auf Seite 179.)

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