Im Außenbezirksverkehr werden die Giroaufträge — und
lasistdiewesentliche Neuerung — nicht mehr an Gz 1 (die
zuständige Bezirksgirozentrale des Auftraggebers), sondern direkt
an Gz 2 (die zuständige Bezirksgirozentrale des Überweisungs emp -
fängers) geleitet. Die Verrechnung geht nach wie vor über Gz 1. Also:

2. Außenbezirksverkehr

Gz

1

4

Kt Erna man rem ALERKUEEEREHEE mens

; Gz2

G 1

Weg der Girokarte
snnneeanenen nenn Weg der Verrechnung

Bei diesem, den Regelfall bildenden Verfahren — Eilü berweisungsverkehr
 A genannt — erfolgt also eine Verkürzung des
Überweisung weges durch Ausschaltung der Girozentrale, die für
die erste Kommunalgirostelle (Kontostelle des Auftraggebers) zuständig
ist. Die Verrechnung hingegen geht, da die Kommunalgirozentralen
nur bei ihren Bezirksgirozentralen ein Konto besitzen, den alten Weg.

;. Eilüberweisungsverkehr B
A SE Gz 2

“2G2

W_g der Cürokarte
Weg der Verrechnung im Bezirksverkehr
Pd Wer der Verrechnung im Außenbezirksverkehr

Ist bei Ausführung des Giroauftrages besondere Eile geboten, und
sußert der Auftraggeber diesen Wunsch auf der Karte oder mündlich am
Schalter, so leitet die Kontostelle des Auftraggebers (Girostelle 1) die
Überweisung im beschleunigten Verfahren (Eilüberweisungsver-180

