kehr B) direkt an die für den Empfänger zuständige Girostelle (s. Abb. 3).
Die Verrechnung läuft, wie beim Eilüberweisungsverkehr A, über die
beiden zuständigen Girozentralen. Dieser Eilüberweisungsverkehr B, der
große Schnelligkeit bei geringen Kosten verbürgt, ist für den Bezirks-. wie
auch für den Außenbezirksverkehr zulässig.
Formulartechnisch unterscheidet sich der Eilüberweisungsverkehr B von
A nur durch eine andere Ausfüllung des Kopfes des Begleitvordruckes.
Gibt also z. B. Müller in Warmbrunn der Kreissparkasse Hirschberg i. Schl. den
Auftrag, an Schulze in Husum (Schleswig-Holstein) 500 RM zu überweisen, so
wandert, bei Anwendung des Eilüberweisungsverkehrs B, die Girokarte nicht mehr,
wie früher, von der Kreissparkasse Hirschberg an die zuständige Bezirksgirozentrale
(Kommunalbank für Niederschlesien, Breslau) und von dieser an die für die Kontostelle
 des Überweisungsempfängers zuständige Bezirksgirozentrale Schleswig-Holstein,
 Kiel, sondern direkt an die Kontostelle des Überweisungsempfängers: die Sparund
 Leihkasse Husum.
Zur Verhütung von Fälschungen und Verfälschungen der Aufträge sind
die Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen wesentlich verschärft
 worden.
Im interlokalen kommunalen Giroverkehr erfolgten im Jahre 1928 12,2 Millionen
Überweisungen im Betrage von 12,5 Milliarden RM.

5, Genossenschaftlicher Giroverband der Dresdner Bank,
Deutscher Genossenschaits-Ring.
Auf die deutschen Kreditgenossenschaften des Allgemeinen Verbandes
geht die Einrichtung des interlokalen deutschen Giroverkehrs zurück. Als
die deutschen Genossenschaften im Juni 1859 zum ersten Male zur Besprechung
 ihrer gemeinschaftlichen Angelegenheiten in Weimar zusammenkamen,
 beschlossen die 29 dort vertretenen Vereine, sich gegenseitig
das Inkasso ihrer Wechsel gegen eine mäßige Provision zu
besorgen. Und als 1865 die Deutsche Genossenschaftsbank als genossenschaftliches
 Zentralbankinstitut ins Leben gerufen worden war, betrachtete
 ihr Direktor Soergel es als eine seiner wichtigsten Aufgaben,
einen Giroverband deutscher Kreditgenossenschaften zu gründen, der
das Inkassogeschäft für ganz Deutschland übernehmen und die
Ausgleichung der vereinnahmten Beträge durch Giroübertragungen
 unter den Genossenschaften herbeiführen sollte. Die Zahl der damals
 im Verband zusammengeschlossenen Genossenschaften war ZWar
gering, aber der Anfang war gemacht. Der Giroverkehr der Deutschen
Reichsbank trat erst 11 Jahre später (1876) ins Leben.

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