Der Zweck des Giroverbandes ist ein doppelter:
1. ‚den Geldverkehr der. Mitglieder untereinander zu erleichtern, indem
sie Schulden und Forderungen .an einem gemeinsamen Mittelpunkte: —
Berlin oder Frankfurt a. M. — durch Übertragung (Giro) ausgleichen;
2. das Inkasso von Wechseln auf Orte, an denen Mitglieder eines Ciroverbandes
 wohnen, zu: vereinfachen, zu sichern und die Kosten auf das
möglich kleinste Maß zu vermindern (s: a. S. 258 f.),
Der Beitritt zum Giroverbande erfolgt durch Aufnahme von seiten der
Nachfolgerin der. Deutschen Genossenschaftsbank, der Dresdner Bank in
Berlin oder .in Frankfurt a. M., und durch Unterzeichnung der Bedingungen.
 Jedes Mitglied der einen Abteilung in Berlin oder Frankfurt
 a. M. kann zu gleicher Zeit Mitglied der anderen Abteilung sein. Die
Bedingungen können von der Dresdner Bank mit Zustimmung des genossenschaftlichen
 Beirats einseitig abgeändert werden. Der Austritt
steht jedem Mitgliede mit Ende desjenigen Monats frei, in dessen erster
Hälfte die Austrittserklärung schriftlich erfolgt ist. .
Der Giroverband bezweckte, für seine Mitglieder einen Giroverkehr
zu schaffen, und da die Inkassospesen in Wegfall kommen, sollten die Giroplätze
 in gewissem Sinne zu Bankplätzen erhoben werden. Diese Ciroorganisation
 hat sich mehr und mehr ausgedehnt. Ende des Jahres 1928
waren dem Verbande 1125 Genossenschaften als Giromitglieder angeschlossen.
 Insgesamt standen 3200 Inkassoplätze zur Verfügung ?!).
Hinsichtlich der Überweisungstechnik ist zu erwähnen, daß die Einheitsüberweisungsyordrucke
 bereits von den Girokunden,
und zwar mittels Durchschrift, ausgefüllt werden. +
Jedes Mitgliedist verpflichtet:
bei der Zentralstelle seiner Abteilung (Berlin oder Frankfurt a. M.) und im Falle
doppelter Mitgliedschaft an beiden Stellen auf Girokonto ein Guthaben zu führen.
Beide Zentralstellen sind verpflichtet:
das Interesse der Gesamtheit der Mitglieder den einzelnen gegenüber aufrechtzuerhalten;

Wechsel auf Berlin und Frankfurt a. M. über Girokonto provisionsfrei und nach
den Vorschriften der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung einzuziehen;
das Girokonto. eines jeden Mitgliedes provisionsfrei zu führen und das verfallene
und eingegangene Guthaben verfügbar zu halten:
den Mitgliedern die eingesandten Wechsel auf ihrem Girokonto, gemäß der getroffenen
 Vereinbarungen, gutzuschreiben und für rechtzeitige Weiterbeförderung der
Wechsel an den Zahlungsort Sorge zu tragen, alles provisionsfrei.
1) S. die Denkschriften der Dresdner Bank von 1925—1928 und die laufenden Veröffentliehungen
 des Giroverbandes der Dresdner Bank.

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