Mit der Führung eines Girokontos ist für das Mitglied eine Kreditgewährung nicht
verbunden. Die Mitglieder sind daher verpflichtet, die aus dem Einzug von Wechseln
auf ihrem Konto entstandene Schuld rechtzeitig abzutragen.
Jedes Mitglied kann auf seinem Konto ein beliebiges Guthaben aufsammeln. Das
Guthaben auf Girokonto kann von dem Mitgliede gebildet werden:
durch Übertragung des Guthabens von einem anderen Konto auf das Girokonto;
durch von Dritten beorderte Übertragung ihres Guthabens;
durch zugunsten der einen Zentralstelle beorderte Übertragung auf deren Cirokonto
 bei der anderen Zentralstelle;
durch selbstbewirkte oder durch andere für seine Rechnung gemachte Barsendung
oder Zahlungen;
durch eigene oder für seine Rechnung von anderen gemachte Rimessen,
Jeder an eine der beiden Zentralstellen gesandte Wechsel muß an deren Firma
giriert sein, mit dem Zusatz: „Wert auf Girokonto“ — ein Blanko-Giro genügt
 nicht. Es ist auch nicht zulässig, diese Wechsel „Wert zum Inkasso“ oder
„zum Einzug“ zu girieren; die Anwendung eines solchen Zusatzes bleibt vielmehr
nur den Zentralstellen vorbehalten.
Es können ferner auf Girokonto gegen Anrechnung der üblichen Provision
gutgeschrieben werden: Wechsel auf an dere Plätze, als auf diejenigen, für die Vereinbarungen
 getroffen sind, kurshabende Geldsorten. Kunons und Dividendenscheine.
Effekten und Devisen.
Jedes Mitglied des Giroverbandes kann nur über das bei der Zentralstelle seiner
Abteilung verfallene wirklich eingekommene Guthaben verfügen.
Die auf Giro-Genossen gezogenen Schecks, die auf Grund aufgedruckten Vermerkes
durch die Dresdner Bank in Berlin oder Frankfurt a. M. einziehbar sind, werden den
Mitgliedern, auf die sie gezogen sind, Wert 2 Tage nach Eintreffen bzw. Vorlegung
in Berlin oder Frankfurt a. M. belastet.
Nach Gründung der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse
 (1895) ließen die gleichen Gründe einen Zahlungsausgleich im
Einziehungsverkehr für die mit diesem Institut arbeitenden Zentralkassen
 (Verbandskassen) und Genossenschaften entstehen.
Waren die Sparkassen seinerzeit davon ausgegangen, durch den
Giroverkehr ins Kontokorrentgeschäft mit den Kreisen des Mittelstandes
zu kommen, so brauchte bei den Kreditgenossenschaften dieser Gesichtspunkt
 nicht mehr maßgebend zu sein, da sie im Lauf der Jahre sich schon
zu Kreditinstituten des Mittelstandes entwickelt hatten. Aus Vorschußund
 Sparkassen sind sie zu Vollbanken emporgestiegen; aus Kassen
von Gewerbetreibenden, Kaufleuten, Landwirten usw. sind V olksbanken
 geworden. Nicht um ein Heranziehen neuer Kräfte handelte
es sich also bei ihnen, sondern um das Streben, ihren Mitgliedern mehr
noch als bisher zu dienen durch Schaffung eines möglichst geschlossenen

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