es sich bei Verbuchung der Ringaufträge jeweils nur um eine einheitliche
 Wertung handeln kann.
Die Ringformulare sind dagegen zu verwenden bei Überweisungsaufträgen
 der Genossenschaften zugunsten der mit der zuständigen
Zentralbank im direkten Verrechnungsverkehr stehenden Geldinstitute,
 insbesondere der Großbanken, Sparkassen und sonstigen Geldanstalten
 am Platz der Zentralbank, sowie zugunsten der Privatkunden
 der Zentralbank.
Von den vierblattigen Durchschreibeformularen — jedes
Formular besteht aus vier aneinandergehefteten Blättern — muß

L

Blatt I

von der ersten Ringstelle auf Grund des Kundenauftrages ausgefüllt
werden. An den dafür vorgesehenen Stellen ist zu vermerken: Ort, Datum,
 Auftraggeber (im Auftrage von ......), Geldempfänger (zugunsten
.....), Bank- oder Postscheckverbindung des Geldempfängers, sofern sie
bekannt ist, Summe (in Zahlen und Worten) und (links unten in dem
schwarz umränderten Raum) Anschrift der ersten Ringhauptstelle
 (Zentralbank, d. h. zuständige Verbandskasse usw.). Diese Angaben
 werden — die Formulare sind an den betreffenden Stellen karbonisiert
 — bis zum 4. Formulare durchgeschlagen, mit Ausnahme des
Ortes, des Datums und der Anschrift der ersten Ringhauptstelle. Diese
drei Angaben werden entsprechend der Bestimmung der Formulare nur
bis Blatt II durchgeschlagen. Der auf den Vordrucken I—III rechts
oben befindliche Raum muß frei bleiben.
Gibt der Auftraggeber in seinem Auftrage eine Bankverbindung
des Geldempfängers an, so muß diese natürlich vermerkt werden,
damit die zweite Ringstelle an sie den Betrag weiterleiten kann.
Für erforderliche Mitteilungen über die Verwendung des Betrages ist
auf Blatt IV links unten ein entsprechender Raum vorgesehen,
Blatt I bleibt als Beleg bei der ersten Ringstelle.
Blatt II
ist rechts unten von der ersten Ringstelle rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
 Sind mehrere Überweisungen auszuführen, so ist außerdem ein
rechtsverbindlich zu unterzeichnender Sammelauftrag auszufertigen,
damit die Verrechnung der Beträge mit der ersten Ringhauptstelle in
einer Summe erfolgen kann. In diesem Falle sind die einzelnen Formulare
 II lediglich mit dem Firmenstempel zu versehen.
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