„Nachdem ME auf AO Antrag die Bank des Berliner Kassenvereins ein
uns unseren
„Girokonto eröffnet hat, ist mr ein Exemplar der Geschäftsordnung für den
„Inkasso- und Giroverkehr der genannten Bank ausgehändigt. Nach Maß-„gabe
 der Bestimmungen dieser Geschäftsordnung Leto Joh, mit der Bank des
„Berliner Kassenvereins in Verbindung.‘

Der „eiserne Bestand“ des Guthabens der Kontoinhaber ist gleichmäßig
für jedes Mitglied auf 100 RM festgesetzt. Für seine Dienstleistungen
macht sich der Kassenverein nur zum kleinen Teil aus den Zinsen der
Guthaben — die zeitweise, bei großen Firmen, manchmal das Tausendund
 Mehrfache des Mindestsaldos betragen — bezahlt. Er erhebt von
jedem Mitgliede für die Inkasso-Abteilung und das Giro-Effekten-Depot
eine Pauschalgebühr, die sich nach dem Umfange der Inanspruchnahme
der Leistungen der Bank richtet. Im Jahre 1928 zahlten die Konteninhaber
 3,15 Millionen RM Gebühren,
Einen großen Umfang erreicht der durch den Kassenverein bewirkte Austausch
der Schlußscheine. Die Einlieferung (mit Lieferzettel, der Stückzahl und
Datum enthält) kann von */28 morgens bis 9 abends, die Abnahme zwischen 9 und 8
erfolgen. Im Jahre 1927 wurden 5,06, 1928 (infolge des schwachen Börsengeschäft)
nur 8.6 Millionen Stück ausgetauscht.

Auszug aus den Geschäftsbedingungen.

Jeder Girokonto-Inhaber erhält ein Girokonto-Gegenbuch, in das alle
von ihm oder für ihn bar oder durch Verrechnung eingehenden Gelder eingetragen
werden; den betreffenden Buchungen fügt die Bank des Berliner Kassenvereins ihren
Firmenstempel bei. Eine weitere Quittung wird dem Kontoinhaber nicht erteilt;
es wird ihm daher im beiderseitigen Interesse anheimgestellt, das Gegenbuch tunlichst
oft vorzulegen, sowie die Richtigkeit der Buchungen sofort nach
Empfang auf das genaueste zu prüfen und alle darin enthaltenen
Fehler oder Irrtümer umgehend zur Kenntnis der Bank zu bringen.
Die Kredit-Seite wird nur von der Bank‘ ausgefüllt,
Auf die Debet-Seite sind die ausgestellten Schecks seitens der Kontoinhaber einzutragen.
 Diese haben auch die Debet- und Kredit-Seiten zusammenzuzählen und die
Endsummen auf die folgende Seite zu übertragen.
Die Bank des Berliner Kassenvereins übernimmt für ihre Girokonto-Inhaber
das Inkasso von Wechseln, Anweisungen, Schecks, Effekten, Rechnungen und
Quittungen, die am Orte zahlbar sind, über jeden beliebigen Betrag. Der Einziehungsbezirk
 erstreckt sich für Wechsel und Anweisungen auf den Postbezirk
Berlin, während für die übrigen Inkasso-Gegenstände ein besonderer (innerer) Einziehungsbezirk
 festgesetzt ist.

13 Obst,BGI, 9. A.

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