Besonderer Vereinbarung bleibt vorbehalten, ob außer Wechsel und Anweisungen
 auch andere Gegenstände zum Inkasso für den äußeren Einziehungsbezirk
angenommen werden.
Die einzuziehenden Wechsel und Anweisungen müssen ordnungsgemäß quittiert
und von einem besonderen Einlieferungs-Belag begleitet sein. Ihre Einlieferung
erfolgt einen Werktag vor dem Verfall bis zu der im Geschäftsplan angegebenen Zeit.
Der Betrag der zum Inkasso eingelieferten Gegenstände oder, sofern Anrechnungen
darauf stattgefunden haben, der verbleibende Saldo wird seitens der Bank des Berliner
Kassenvereins sofort auf Girokonto verbucht und in das Konto-Gegenbuch eingetragen.
 Ein Kredit-Saldo (rechts) wird mit dem Firmenstempel der Bank versehen.
 Ein Debet-Saldo wird auf der linken Seite mit roter Tinte vermerkt. Eine
etwa erforderliche Richtigstellung des Abrechnungs-Saldos (Irrtümer usw.) geschieht
in der Regel durch die nächste Abrechnung.
Der Gesamtumsatz auf Girokonto betrug für 1928 26,27 Milliarden RM.
Das Giroguthaben belief sich am Jahresschluß auf 27,53 Millionen RM
und im Durchschnitt des Jahres auf 7,73 Millionen RM, Dabei ist aber
zu bemerken, daß im allgemeinen die Guthaben im Laufe des Tages geringer
 sind; erst abends gegen Schluß des Geschäfts erfolgen wieder
größere Einzahlungen. Der Umschlag des Giroguthabens hat sich
ständig beschleunigt. 1926 wurde das Durchschnittsguthaben 2540mal,
1927 2790mal und 1928 3400mal im Jahre umgesetzt, Die Zahl der Kontoinhaber
 betrug am Anfang des Jahres 1929: 1200.
Schließlich pflegen mehr oder minder alle Kreditbanken den Giroverkehr.
 Ein großes Netz von Filialen und Depositenkassen, sowie die enge
Verbindung mit einer Zahl befreundeter Firmen (Konzernfirmen) schaffen
 die Grundlagen für einen ausgedehnten Giroverkehr in der geschilderten
 Art, und je weiter der Konzentrationsprozeß im Bankgewerbe fortschreitet,
 je mehr durch Einrichtung von Filialen und Depositenkassen der
Kundenkreis zu erweitern gesucht wird, desto größer ist die Möglichkeit,
durch zentralisierten Giroverkehr die Forderungen auszugleichen.
Im Verkehr der Banken untereinander wird häufig ein Konto als
„Scheckkonto“ oder als „Girokonto“ — im Gegensatz zum Conto ordinario
 — bezeichnet, um dadurch zum Ausdruck zu bringen, daß es provisionsfrei
 geführt wird. Die Verfügungen erfolgen nicht nur durch Schecks
der Überweisungen, sondern es werden auch Barzahlungen und Sendungen
 beordert, sowie Posten verbucht, für die eine Provision bereits berechnet
 ist, die also nicht mehr provisionspflichtig sind.
Wie der Geldgiroverkehr einen bargeldlosen Zahlungsverkehr, so soll
der Effektengiroverkehr einen stückelosen Effektenverkehr ermöglichen.
 S. den Abschnitt Effektengeschäfte.

1904