wickelter Giroverkehr ist aber, hatten wir gesehen, erst möglich, wenn
der Kreis der Personen, die Zahlungen zu leisten und Zahlungen zu
empfangen haben, geschlossen ist, d. h. wenn möglichst viele Personen ein
Bankkonto besitzen.
Scheck und Giroüberweisung sind Anweisungen des Ausstellers an
eine Bank. Diese wird beauftragt, aus dem Guthaben des Ausstellers
beim Bezogenen einen Dritten, den Zahlungsempfänger, durch Zahlung
oder Gutschrift zu befriedigen,
Wenn ich Alfred Lehmann in Leipzig anstatt baren Geldes einen Scheck
auf meine Bank (Filiale der Deutschen Bank in Leipzig) gebe, so wird
Lehmann, wenn er ein Bankkonto nicht besitzt, den Scheck bei der Deutschen
 Bank einlösen — der Zweck, Bargeld zu sparen, wird dadurch nicht
erreicht —, oder er wird ihn an XY, an den er eine Zahlung zu leisten
hat, weitergeben. Hat XY ebenfalls kein Bankkonto, so wird er entweder
den Scheckbetrag bei der Deutschen Bank abheben, oder er wird den
Scheck weiter an Z., dem er Geld schuldet, girieren.
Hat Alfred Lehmann ein Bankkonto, sagen wir bei einer Depositenkasse
 der Dresdner Bank, so wird er den Scheck dort einzahlen, und die
Dresdner Bank in Leipzig wird den Scheck im Clearing mit der Deutschen
Bank verrechnen.
Ist mir bekannt, daß Alfred Lehmann sein Konto bei der Dresdner
Bank hat, so kann ich die Zahlung auch in der Weise bewirken, daß ich
die Deutsche Bank beauftrage, die betreffende Summe für Rechnung von
Alfred Lehmann an die Dresdner Bank zu überweisen. Dies geschieht
entweder durch Reichsbankgirokonto, oder der Betrag wird in der Abrechnung
 gezahlt. Die Deutsche Bank übergibt in der 1. Abrechnung der
Dresdner Bank die vorgeschriebene Quittung („Von der Deutschen Bank,
für Rechnung von Alfred Lehmann ...... RM erhalten zu haben, bescheinigt
 ........°), und diese gibt sie in der 2. Abrechnung der Deutschen
 Bank vollzogen, d. h. mit rechtsgültigen Unterschriften versehen,
zurück. In Berlin werden derartige Zahlungen im Wege des Eilavisverfahrens
 (s. S. 116 ff.) beglichen.
Die Wirkung ist in beiden Fällen die gleiche: die Zahlung wird bargeldlos
 ausgeführt. Im Platzverkehr wird dem Scheck bei der Zug-um-Zug-Zahlung
 mitunter der Vorzug gegeben. Im allgemeinen aber ist für
den Geldempfänger die Giroüberweisung bequemer. Für die
bezogene Bank ist die Arbeit zunächst etwas größer, doch der Formularbetrieb
 schränkt, wie schon erwähnt, die Schreibarbeit wesentlich ein.

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