aus diesen Ziffern noch keinerlei Schlüsse ziehen, wieviel an barem Geld
(Banknoten, Landesmünzen und Münzen fremder Länder usw.) sie enthalten.
 Unmöglich ist es, auch nur einigermaßen zutreffend zu schätzen,
in welchen Summen Effekten und in welchen andere Wertgegenstände in
den Briefen und Paketen enthalten sind. Außerdem stimmt der vom Absender
 angegebene Wert der Wertbriefe und Pakete mit dem wirklichen
Wert oft nicht überein, da, wie schon erwähnt, Firmen usw. häufig nur
einen kleinen Teil des Inhalts bei der Post, den größeren aber bei einer
privaten Transportversicherungsanstalt versichern, die
knapp die Hälfte der Gebühren erheben, im Verlustfalle aber den gleichen
Ersatz wie die Post gewähren.

Da kleine Appoints mancher Banknoten im fremden Lande zeitweise
nur mit einem Agio (Aufgelde) erhältlich sind, bediente man sich auch
im internationalen Zahlungsverkehr als Ersatz für diese und zum Ausgleich
 von Spitzen häufig der Geldsurrogate: Kupons und Briefmarken.
Von Kupons erschienen hierfür besonders diejenigen von internationalen
 Wertpapieren geeignet; heute kommt dies für Deutschland kaum
noch in Frage.

Eine Organisation des internationalen Zahlungskleinverke hrs
erfolgte 1878 auf dem Postkongreß in Paris: Nach den dem Weltpostvereine
 angehörenden Ländern können Gelder mittels Postanweisung bis zum
Betrage von 500 Fr. gesandt werden, welche Summe dann 1897 auf dem
Kongreß in Washington auf 1000 Fr. erhöht worden ist. Über die
Technik des Verfahrens heißt es: An einem bestimmten. Zeitpunkte stellen
die Postverwaltungen der Länder, die dem Abkommen beigetreten sind,
die Rechnungen auf, in der alle von ihren Postanstalten bezahlten Summen
und die für die Ausstellung von Geldanweisungen bezogenen Taxen zusammengefaßt
 werden.

Anfangs wurde Schuld und Forderung jeder einzelnen Verwaltung
direkt reguliert. Erst auf Deutschlands Betreiben wurde 1891 auf dem
Wiener Postkongreß beschlossen, eine Zentralabrechnungsstelle
 des Weltpostvereins zu schaffen und von ihr die
Regulierung vornehmen zu lassen.

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