bogen (Listen) einreichen, und zwar je einen für jede Devisengattung.
Am Kopf des Bogens hat der Einreicher seine Firma, den Namen der Devise,
 das Einreichungsdatum, den Fälligkeitstag und den Kurs zu vermerken,
 In’der Mitte des Bogens sind in alphabetischer Reihenfolge die
Namen der Abrechnungsmitglieder vorgedruckt. Links von dem betreffenden
 Namen sind die vom Einreicher gekauften, rechts die von ihm verkauften
 Beträge einzusetzen. Jede Firma hat nur den sich aus dem
Skontrobogen täglich ergebenden Saldo in jeder Devise abzunehmen oder
zu liefern und erhält von der Berliner Devisen-Abrechnungsstelle den
Namen des Berliner Korrespondenten sowie den des ausländischen Korrespondenten
 mitgeteilt.
Ist der Einreicher per Saldo Käufer der betreffenden Devise, so hat
er dem Skontrobogen einen Beleg beizufügen, der besagt, an‘ welche ausländische
 Bank’ der Betrag gezahlt oder überwiesen werden soll (Formular
 A).

A. (Vom Käufer auszufüllen.)

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zu überweisen sind.
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Der Verkäufer läßt diese Lieferzettel um 8 Uhr morgens bei der Abrechnungsstelle
 holen und hat die eine Hälfte mit Angabe. der zahlenden
 ausländischen Firma spätestens bis 12 Uhr der Abrechnungsstelle zur
Verfügung des Käufers wieder zurückzugeben (Formular B).

B. (Vom Verkäufer auszufüllen.)

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