nachweisbar entstandenen Zinsverluste und Spesen, mindestens aber, falls
die Anschaffung sich bis zu 3 Tagen verzögert, Zinsen mit 2 % über dem
jeweiligen Banksatz, falls sich die Anschaffung um mehr als 3 Tage verzögert,
 mit 4% über dem jeweiligen Banksatze des Landes, in dem die
Devise anzuschaffen ist, zu vergüten.
Bei Geschäften in Auszahlung New York bis einschließlich 500 $ hat der
Käufer dem Verkäufer die entstehenden Kabelkosten zu vergüten. Es steht ihm jedoch
frei, die Erfüllung des Geschäftes an Stelle der telegraphischen Auszahlung in brieflicher
 Überweisung zu fordern; in diesem Falle hat der Verkäufer dem Käufer 9 Tage
Zinsen zum jeweiligen Banksatz New York zu vergüten.
Im Verkehr mit Nichtbankierkundschaft hat diese stets die Kabelspesen zu tragen.
Fordert der Käufer an Stelle telegraphischer Auszahlung die Aushändigung eines
Schecks auf New York, so sind für die Ausschreibung (Original und Duplikat) bei
Beträgen unter 100 Dollar 5 Dollareents, bei Beträgen über 100 Dollar 10 Dollarecents
Ausschreibegebühr zu berechnen und 9 Tage Zinsen zu dem jeweiligen Banksatze
New York zu vergüten.
Der Verkäufer von Devisen-Schecks erhält nach den Börsenusancen
den Kurs für telegraphische Auszahlung unter Abzug des Diskonts
für den Postlauf, d. h. für die Zahl von Tagen, die erfahrungsgemäß die
Schecks bis zum Eintreffen am Zahlungsort benötigen. So werden z. B. bei
angekauften Schecks auf Argentinien oder Brasilien 36, auf Belgien,
Dänemark, England 5, auf Bulgarien 8 Tage Zinsen gekürzt. Der Käufer
von Devisen-Schecks hat dagegen nach Börsenusance den vollen Kurs für
telegraphische Auszahlung zu zahlen, d. h. eine Vergütung von Zinsen für
die Reisetage findet nicht statt.
Im Auslande zahlbare und auf die Landeswährung des Zahlungsortes
lautende Wechsel werden in der Weise gehandelt, daß man von dem
Kurs der telegraphischen Auszahlung die Zinsen vom Kauftage des Wechsels
 bis zu dessen Verfall, und zwar mindestens in der Höhe des offiziellen
Zinssatzes des Zahlungslandes, abzieht.
Im Verkehr zwischen Bankkunde und Bank gestaltet sich die Abrechnung in fol.
gender Weise:
Am 8. Juni 1929 wird ein Wechsel auf London, lautend über £ 500.— per
3. August 1929 eingereicht. Bis zum 8. August sind (in London werden die Monate
genau, d. h. der Juni zu 30, der Juli zu 31, das Jahr zu 365 Tage gerechnet)
61 Tage -+ 3 Respekttage — 64 Tage. 500 £ ergeben also 320 Zinszahlen. Zum
Satz von 10% ergibt das £ 8 — 15— 4. Hinzu treten
englischer Stempel 0— 5—0
Inkassospesen 0— 0—8
£ 0— 1—0

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