geschaltet, als wenn er die Dollars per Termin gehandelt hätte. Aber er
hat den Gegenwert (bei einem Kurs von 4.20 210 000 RM) festgelegt, und
andererseits besitzt er 50000 $, die er erst 3 Monate später zur Ablieferung
 benötigt.
Die Reichsmark beschafft er sich nun, nehmen wir an, durch Aufnahme
von Dreimonatsgeld an der Berliner Börse zu 8%. Die Dollar, die er auf
sein Konto bei seiner New Yorker Bank hat übertragen lassen, bekommt
er mit 4% verzinst. Die Kurssicherung kostet ihn also 8% minus 4%
=4% P- 8a., d. h. für 3 Monate 1%. Der 3-Monats-Terminkurs liegt also
1% über dem Kassakurs. Ist dieser 4.20, so würde der 3-Monats-Terminkurs
 4.20 + 0.0420 = 4.2420 betragen. Man sagt, es besteht ein Report
von 420 Stellen für Dollars auf 3 Monate ?).
Wer also zu diesem Satz ein Swapgeschäft tätigt und Dollars auf 3 Monate
 zum Kurse von 4.20 hereingibt, erhält sie nach 3 Monaten mit
4.2000 + 420 Stellen = 4.2420 zurück.
Oft wird es möglich sein, die Dollar günstiger zu verwerten als sie auf
Konto in Amerika stehen zu lassen. In Berlin und Frankfurt a. M. besteht
 auch ein Markt für Leihdevisen.
Aus einem Berliner Börsenbericht vom 31. Mai 1929: Leihdevisen
wurden reichlich angeboten. Großbanken erhielten Dollar für einen Monat bereits
mit 71/4 %o, Börsenfirmen mit 81/,—82/4 %,. Leihdevise London kostete 71/8 0/0,
Holland 71/3 %/g, die Schweiz 7%, Paris 67/8 9/0.
Würden also Leihdollar auf 3 Monate mit 8 % p- a. erhältlich sein,
und würde Geld auf 3 Monate ebenfalls 8 % P- 8. kosten, so würden, ohne
Berücksichtigung der Spesen, Kassa-Dollar gegen 3-Monate-Dollar glatt
zu tauschen sein.
Der Terminkurs ist höher als der Kassakurs, d. h. ein Zuschlag (Report)
 zum Kassakurs erfolgt, sahen wir, wenn die heimische Währung
höheren Zins als die fremde Währung bedingt. Der Terminkurs ist nie -
driger als der Kassakurs — es erfolgt ein Abschlag, Deport genannt
 —, wenn die fremde Devise höhere Zinsen als die eigene bringt.
In Wirklichkeit passen sich die Report- oder Deportsätze häufig nicht der
für 3-Monats-Reichsmark bzw. -Devisen festgestellten Differenz an. Eine
Menge Momente spielen hierbei mit, u. a. auch die Abstufung der Sätze
nach der Bonität der Beteiligten.

1) Im Gegensatz zum Reportgeschäft bei Effekten, bei dem nur 2 Kontrahenten
(Hereingeber und Hereinnehmer) auftreten, erfolgt der Termin verkauf der per
Kasse gehandelten Devisen erundsätzlich an eine dritte Person.

15 Obst, BGL 9.A

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