We shall be happy, at any time on request, to cable you a firm offer (subject to
your immediate telegraphic reply) for bills of this nature which you may wish to
discount after acceptance on arrival in this country.
Lloyds Bank, London.
Auf ihre morgen vor 11.30 vormittags dort abgehende drahtliche Zusage und zu
den mit Ihnen vereinbarten Bedingungen sind wir

Käufer von:
prima Londoner Bankakzepten | 58)
mit Laufzeit bis zu 90 Tagen af“ '8
prima Londoner Bankakzepten } 57
Laufzeit von 3—6 Monaten af” 16
in London domizilierten Sterling-Warenwechsel
 mit Laufzeit von |
höchstens 3 Monaten a
SWISS BANK CORPORATION LONDON

Verkäufer von:
prima Londoner Bankakzepten } 54
mit Laufzeit von 2—8 Monaten af * 4
Treasury Bills (englische Schatz-| {
N 51/4
wechsel) &amp;

Wir kaufen bis auf weiteres in Schweizer-Franken ausgestellte:
Schweizer Dreimonat-Bankaecepte mit Schweizer-Aussteller A 837/16 %o,
Schweizer Dreimonat-Bankacecepte mit ausländischen Ausstellern, nur auf
Waren-Lieferungen fußende Trassierungen, also kein Finanzpapier, A 315/,6 9%,
Schweizer Handels-Accepte ä 4 9/0.
Schweizerische Volksbank, Basel.

Hohe Devisenkurse werden die Banken natürlich weit eher veranlassen, ihr Guthaben
 an dem fremden Platze zu veräußern als niedrige Kurse, In der Erwartung
einer Kursbesserung läßt man das Guthaben, trotz der geringen Zinsen, die es
bringt, ev. noch einige Zeit stehen und beschafft sich die benötigten Devisenbeträge
 durch Kauf. Umgekehrt, notiert die Devise sehr hoch, so verfügt man —
wenn man Kredit hat — mitunter über mehr als das Guthaben, in der Erwartung,
daß in der nächsten Zeit Schecks und Wechsel usw. eingehen, die man zur Abdeckung
 eines Debetsaldos am fremden Platze benutzen kann. Es ist dies eine Devisenspekulation.


Die Schwankungen der Wechselkurse können auf zwei verschiedenen
 Ursachen beruhen:
1. auf einer Verschiedenheit der Valuta-Grundlage zweier Länder;
2, auf den Schwankungen des Verhältnisses zwischen den gegenseitigen
Zahlungsverpflichtungen zu den gegenseitigen Guthaben der beiden Länder.
Ist das gesetzliche Zahlungsmittel beider Länder aus dem gleichen
Metall derart hergestellt, daß sein Nennwert seinem Warenwert entspricht,
und ist dieses gesetzliche Zahlungsmittel jederzeit gegen jede andere Art
von Geldsorten dieses Landes in jedem Betrage zu Pari erhältlich, dann

9231