Wohnt der im Postscheck bezeichnete Empfänger im Saargebiet oder im Auslande,
so wird ihm der Betrag durch Postanweisung oder Wertbrief gesandt.
Der Kurs, nach dem Überweisungen nach dem Auslande aus der Reichswährung
in die fremde Währung umzurechnen sind, wird vom Reichspostamt unter Anlehnung
an die Notierungen der Börse festgesetzt und durch Schalteraushang bei den Postscheckämtern
 bekanntgemacht. Diese teilen den Kontoinhabern auf Anfrage den
Umrechnungskurs mit. Der Kurs, zu dem eine Überweisung ausgeführt worden ist,
wird auf dem für den Auftraggeber bestimmten Lastschriftzettel vom Postscheckamte
vermerkt.

5. Weitere Ausgestaltung des internationalen Zahlungsausgleiches.
Der Weg für eine weitere Ausgestaltung des internationalen Zahlungsverkehrs
 ist gewiesen durch den internationalen Postscheckverkehr und
vorher schon durch das Zentralabrechnungsverfahren im Weltpostverkehr
(s. a. S. 208). Dieses besteht hinsichtlich der Transitvergütungen, der
erhobenen Porti und sonstigen Gebühren, vor allem aber hinsichtlich der
im Postverkehr geleisteten Zahlungen (internationale Postanweisungen).
Jede Verwaltung stellt monatlich eine Nachweisung sämtlicher Forderungen
 gegenüber anderen Staaten auf. Die Erledigung der Salden erfolgt
auf Grund der Anordnungen des „Bureau international de ’Union postale
universelle“, das in Bern seinen Sitz hat. Dieses prüft die Richtigkeit der
gegenseitigen Forderungen und schreibt vor, in welcher Weise die Gesamtsummen
 an Forderungen ausgeglichen werden sollen, d. h. welche Beträge
von den nach dem Gesamtergebnis in Schuld stehenden Verwaltungen
vehufs Befriedigung der forderungsberechtigten Verwaltungen an diese
zu zahlen sind. Ähnlich wird beim Auslands-Nachnahmeverkehr
 abgerechnet. Eine der Postanweisungs-Abrechnung ähnliche Ab-:echnung
 besteht weiter über Gebührenzettelbeträge N.
Im Zusammenhange damit ist auch die Abrechnungsstelle des
Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen?) zu nennen.
Dort werden die Kredit- und Debetposten der Vereinsverwaltungen zusammengestellt,
 die zu empfangenden oder zu zahlenden Beträge für jede
einzelne Verwaltung in einer Summe ermittelt und die Ausgleichungen

1) $. H. Herzog, Nachrichtenverkehr, Post, Telegraph und Fernsprecher. Georg
Obst, Buch des Kaufmanns. Stuttgart 1928. II. Band.
?) Über die Technik des Abrechnungsverfahrens im internationalen Eisenbahnund
 im internationalen Postverkehr s. die Arbeiten von Fr. Schäffer und Erhard
 Hilmer in der Zeitschrift für Handelswissenschaft und Handelspraxis (II, 6
und III, 10).

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