des Indossatars die in seinen Vermögenswerten befindlichen Inkassowechsel
 nicht in die Konkursmasse kommen, bedienen sich größere Firmen,
wenn sie an kleine Banken und Bankiers Wechsel zum Einzug geben, nur
des Inkassoindossaments, Sie selbst aber verlangen oft Übertragung
mittels Begebungsindossaments.
Über alles Wesentliche unterrichten folgende Bestimmungen, die (mit
einigen Abweichungen) dem Inkasso-Tarif einiger Großbanken vorangedruckt
 sind.

Inkasso-Tarif für Deutschland.
Allgemeine Inkassobedingungen.
Die Wechsel, Schecks, Anweisungen usw. müssen mit dem gesetz
lichenStempelversehensein, Für alle Folgen von unterlassener oder ungenügender
 Stempelung und sonstigen Unregelmäßigkeiten bleibt der Einsender verantwortlich.
 Die zum Inkasso übergebenen Wechsel müssen eine Mindestlaufzeit
von 4 Werktagen haben, Bei nicht genügender Laufzeit behalten wir uns die Betechnung
 von Notporto oder Sonderspesen vor.
Die Bank bleibt für rechtzeitige Vorzeigung sowie für rechtzeitige bzw.
richtige Protesterhebung und Rücksendung der Wechsel und Schecks stets bemüht,
übernimmt jedoch keine Verantwortlichkeit hierfür. Namentlich in solchen Fällen,
wo die regelmäßige Inkassobesorgung durch höhere Gewalt, wie Überschwemmung,
Schneeverwehung, Repressalien, Aufruhr, Streik oder andere unabwendbare Ereignisse
 gehemmt wird, ist die Bank von jeder Verantwortung hinsichtlich der ihr zum
Einzug übergebenen Abschnitte entbunden: die Sätze dieses Tarifs sind alsdann
aufgehoben.
Unsere Tarifsätze verstehen sich für Abschnitte auf die innere Stad t; wohnt
der Bezogene in einem entfernt gelegenen Stadtteil oder in einem Vorort, so behalten
 wir uns vor, erhöhte Einzugsgebhühr oder Botenlohn nachträglich in Rechnung
zu stellen.
Besondere Vorschriften hinsichtlich der Behandlung von
Wechseln bei der Akzepteinholung, Vorzeigung zur Zahlung und Rücksendung,
die auf einem dem betreffenden Wechsel anzuheftenden Zettel angegeben sein müssen,
werden tunlichst befolgt; ebenso wird dem Vermerk „ohne Kosten“ nach Möglichkeit
 Rechnung getragen, ohne daß jedoch hierfür eine Verbindlichkeit übernommen
 wird.
Etwaige Kosten, Schäden und Verluste, die durch mangelhafte
Orts- und Wohnungsbezeichnung oder sonstige fehlerhafte bzw. unvollständige Angaben
 in den Wechseln entstehen, gehen zu Lasten des Einsenders.
Anträge auf Zurückziehung bereits begebener Wechsel
werden seitens der Bank nach Möglichkeit befolgt, ohne jedoch eine Verbindlichkeit
dafür zu übernehmen. Die berechneten Inkassospesen werden nicht zurückvergütet.
Unakzeptierte Inkassowechsel werden von uns nur auf ausdrücklichen
Wunsch unseres Vormannes zum Akzept vorgelegt. Protest mangels Annahme lassen
wir nur erheben, sofern das vom HEinreicher ausdrücklich vorgeschrieben wird.

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