Sofern wir uns beim Einzug von Rimessen der Mitwirkung Dritter bedienen
 müssen, haften wir nur für deren sorgfältige Auswahl.
Bei Übersendung von Dokumenten bitten wir anzugeben,
a) ob die Dokumente gegen Akzept oder gegen Zahlung auszuliefern sind,
b) ob der Bezogene berechtigt ist, das Eintreffen der Ware abzuwarten, diese zu
besichtigen und Muster zu entnehmen,
2) ob im Falle der Nichtaufnahme der Dokumente Protest mangels Annahme
(oder Zahlung) erhoben werden soll,
d) ob wir gegebenenfalls die Einlagerung und Versicherung der Ware veranlassen
sollen, und auf welche Risiken sich die Versicherung erstrecken soll.
Im einzelnen gelten folgende Bedingungen:
A. Einzug von Schecks.
I. Der Einzug von Schecks, die in Reichsmark ausgestellt sind, erfolgt franko
Provision, und zwar mit folgender Valutierung:
1. Schecks auf Berlin:
a) auf uns selbst und unsere Groß-Berliner Depositenkassen: Wert Tag des
‚Eintreffens,
b) auf die Reichsbank und den Berliner Kassenverein: Wert Tag des Eintreffens,
sofern bis 12 Uhr bei uns,
2) auf andere hiesige Banken: Wert 1 Werktag nach Erhalt.
2. Schecksauf Provinzplätze:
a) bestätigte Reichsbankschecks: Wert Tag des Eintreffens, sofern bis 12 Uhr
bei uns,
b) auf unsere Filialplätze: Wert 2 Werktage nach Erhalt,
c) auf Reichsbankplätze (sofern sie nicht Filialplätze von uns sind): Wert
3 Werktage nach Erhalt, .
d) auf alle sonstigen Orte Deutschlands: Wert 5 Werktage nach Erhalt.
I. Sind die Schecks in fremder Währung ausgestellt, so erfolgt die Umrechnung
 zum Tageskurse, abzüglich usancemäßiger Zinsen. Die Valutierung
erfolgt wie für die in Reichsmark ausgestellten Schecks, frühestens jedoch 2 Werktage
 nach Erhalt.
Ist Einziehung und Gutschrift der Schecks in fremder Währung vorgeschrieben,
so werden berechnet für:
Il. Schecks auf Berlin:
a) auf uns: !/s %/oo, mindestens 50 Rpf Provision,
b) auf andere Berliner Banken und Bankfirmen: 1/4 %/o0o, mindestens 50 Rpf
Provision, ferner die an den Bezogenen zu zahlende Provision von !/3 %/0o,
mindestens 50 Rpf.
2. Schecks auf Provinzplätze:
1/4 9/00, mindestens 50 Rpf, sowie die uns entstehenden Spesen.
B. Einzug von Wechseln,

[. Auf Berlin und Vororte:
1. Wechsel, Anweisungen und Quittungen auf Berlin (innere Stadt), die auf Reichs-256

