b) für Schecks auf die übrigen Niederlassungsplätze der Dresdner Bank
im Betrage von RM 500.— und darüber, wenn die bezogene Bank-Firma
 der am Orte bestehenden Reichsbank- oder Abrechnungsstelle
angehört.
3. Wert 2 Werktage nach Eintreffen am Zahlungsort bei allen übrigen
Schecks. .
b) Wechsel:
1. Wert 1 Werktag nach Verfall bei Abschnitten von 500 RM und darüber.
2. Wert 2 Werktage nach Verfall bei Abschnitten unter 500 RM.

HN. Giroplä itze (das sind Plätze, an denen Mitglieder des Giroverbandes
domizilieren, sofern die Plätze nicht bereits unter I stehen):
a) Schecks: pari —
1. Wert 2 Werktage nach Eintreffen bei der das Konto führenden Zentralstelle
 Berlin oder Frankfurt a. M., wenn der Scheck auf eine dem Giro-Verbande
 angeschlossene Genossenschaft gezogen ist.
2. Wert 3—4 Werktage nach Eintreffen in Berlin oder Frankfurt a. M.,
wenn der Scheck auf eine andere Firma lautet.
b) Wechsel: parı —
Wert 3 Werktage nach Verfall.
Für Abschnitte mit weniger als 5 Tagen Laufzeit bei ihrem Eintreffen in
Berlin oder Frankfurt a. M. Extraporto (Porto für Einschreibebrief).

II. Notenbankplätze (Plätze der Deutschen Reichsbank und der 4 deutschen
 Privatnotenbanken, sofern sie nicht bereits unter I oder II stehen):
a) Schecks: parı —
Wert 3 Werktage nach Eintreffen am Zahlungsort (im allgemeinen z. Z. 4
bis 5 Werktage nach Eintreffen bei den Zentralstellen in Berlin oder
Frankfurt a. 'M.).
b) Wechsel:
', wenn diskontfähig und bei einer Bank oder einem Bankier
zahlbar gestellt: pari, Wert 3 Werktage nach Verfall, gegebenenfalls
oelasten die Zentralstellen den Mitgliedern des Giro-Verbandes die ihnen
selbst in Rechnung gestellten Einzugsspesen;
2. wenn nicht diskontfähig: wie solche auf Nebenplätzen (IV).
Als diskontfähig gelten solche Abschnitte, welche bei ihrem Eintreffen an den
Zentralstellen eine Laufzeit von mindestens 11 Tagen haben und deren
Diskontbetrag das jeweilige Bankminimum erreicht.
IV. Nebenplätze (Inkassoplätze):
a) Schecks: pari —
Wert 5—8 Werktage nach Eintreffen bei den Zahlstellen in Berlin oder
Frankfurt a. M.
b) Wechsel:
| %/00 Spesen, mindestens aber für jeden Abschnitt RM 0.50, Wert 5 Werktage
 nach Verfall. Bei kurzer Laufzeit evtl. noch Extranorto.

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