Die Gebühren für den Einzug sind im allgemeinen höher als bei den
anderen Banken.
Gebührenfrei werden eingezogen:
Schecks auf die Reichsbank;
bei der Reichsbank zahlbar gestellte, am Platz zahlbare Wechsel;
Schecks auf Mitglieder der Abrechnungsstelle am Platze;
Schecks auf sonstige Girokontoinhaber, sofern die Einziehung durch
die sog. „kleine Abrechnung“ möglich ist.
Auf andere Papiere beträgt die Gebühr in der Regel */, °/,., mindestens
aber 50 Rpf für das Stück.
Um Inkassospesen für Wechsel auf kleine oder vom Verkehr abliegende
Orte zu sparen, werden die Wechsel bei einer Bank domiziliert. Die Banken
 berechnen für Einlösung der Kundendomizile keine oder nur eine
geringe Provision.
Der Einzug von Schecks gestaltet sich im allgemeinen billiger als
der von Wechseln, da in dieser Beziehung die Banken weitgehende Verainbarungen
 untereinander getroffen haben (s. a. S. 114, 182).
Zu erwähnen ist hierbei auch die 1908 geschaffene ScheckveraBinigung.
 Diese legt ihren Mitgliedern die Verpflichtung auf, den
Betrag eines auf sie selbst gezogenen Schecks, nur unter Abzug
der verauslagten Porti für die Benachrichtigung, zu überweisen, vorausgesetzt,
 daß die Einsendung durch ein an dem Abkommen beteiligtes
Bankhaus erfolgt und daß nichts weiter als die glatte Überweisung durch
Reichsbank-Girokonto zu geschehen hat. Die Reichbank gehört dieser
Vereinigung nicht an, berechnet im Gegenteil sogar für Einlösung ihrer
aigenen Schecks eine Provision, wenn sie einer Zweiganstalt vorgelegt
werden, die nicht das Konto führt. Dadurch hofft sie, das Publikum zum
„kostenfreien“ Giroverkehr erziehen zu können.
Banken und Bankiers nehmen Schecks usw. auch zum Inkasso mit
telegraphischer Eingangsanzeige an. In diesem Fall wird
der Scheck bzw. der bereits fällige oder am nächsten Tage fällig werdende
Wechsel mit einem besonderen Schreiben an eine Bank des Zahlungsortes
gesandt mit dem Ersuchen, sofort nach Eingang zu depeschieren; meist
wird jedesmal ein besonderes Stichwort vereinbart, also z. B. „Helios“,
d.h. „der Scheck: Aussteller Carl Müller, Nr. 13574, auf den Schlesischen
Bankverein in Breslau ist bezahlt worden“. Nach Eintreffen der Depesche,
am nächsten Tage vormittags, kann der Gegenwert, abzüglich Telegrammspesen.
 und einer kleinen Provision, in Empfang genommen werden.

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