Im Inkassogeschäft betätigen sich insbesondere auch die Überseebanken,
 die, soweit sie deutschen Ursprunges sind, es auch als eine ihrer
Hauptaufgaben betrachten, dem Markwechsel in Übersee eine ähnliche
Stellung zu erobern, wie sie der Sterling- und der Dollarwechsel besitzt.
Mit Recht hebt der Jubiläumsbericht der Brasilianischen Bank für
Deutschland hervor, daß viele deutsche Exporteure sich nicht genügend
Rechenschaft darüber ablegen, daß es ungleich bedeutsamer für sie ist,
durch wen und wie ihre Wechsel einkassiert werden, als der Umstand,
&gt;»b sie dafür */,., */, oder !/, °/, Inkassoprovision zu zahlen haben.
Auszug aus dem Inkassotarif der Hongkong &amp; Shanghai Banking Cor-Joration
 in Hamburg:
Hauptsitz: Hongkong,
Zweigniederlassungen: Amoy, Bangkok, Batavia, Bombay, Calcutta, Canjon,
 Colombo, Foochow, Hankow, Hongkew (Shanghai), Ipoh, Johore, Kobe (Hiogo),
Kuala Lumpur, London, Lyon, Malacca, Manila, Nagasaki, New York, Peking,
Penang, Rangoon, Saigon, San Francisco, Shanghai, Singapore, Sourabaya, Taipeh
(Formosa), Tientsin, Yloilo, Yokohama und Hamburg,
Vertretung in Tsingtau (Kiautschou).

Inkasso-Tarif,
Für Inkassi auf alle oben angeführten ostasiatischen Plätze, Auszahlung nach
Eingang, berechnen wir per Stück außer verauslagtem Wechselstempel:
!/2 9/9 Provision, Minimum 1 sh für den Abschnitt bis zu 500 £,
a %9 Provision für den Abschnitt von 500 £ und darüber
and auf Dokument-Wechsel bis 100 £ außerdem 2 sh für Porto.
Für Inkassi auf andere ostasiatische Plätze bringen wir außerdem die von uns
‚erauslagten Spesen in Anrechnung.
In gewissen Fällen zahlt die Bank auch den Betrag bereits vorher aus,
kauft also gewissermaßen die zum Einzug gegebenen, mit Dokumenten
 versehenen Wechsel an.

Die Bedingungen hierüber lauten:
Die Tratten können in Reichsmark, Pfund Sterling oder in der Währung des Zahlungsortes
 ausgestellt werden; im letzteren Falle wird der Gegenwert zum jeweiligen
Tageskurs ohne jeden Abzug bei Einlieferung vergütet, Der Betrag der in Reichsmark
 oder Pfund Sterling gezogenen Tratten wird gleichfalls ohne Kürzung, mit
Ausnahme des üblichen Abzuges von 2 sh auf Wechsel unter 2000 RM resp. 100 £,
ausgezahlt (bei Pfund Sterling-Tratten in Wahl des Ausstellers in Scheck auf London
der in Reichsmark zum Scheckkurse auf London umgerechnet), falls diese mit
iolgender Kurs- und Zinsenklausel versehen sind:

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