dem Paritätswert, der sich auf Grund der Ausmünzungsverhältnisse
 berechnet (s. S. 207).
Bei Berechnung der Umsatz- und Wechselsteuer von Werten, die auf ausländische
Währung lauten, werden feste Umrechnun gssätze zugrunde gelegt.
Tarif- oder Valvationswert ist der Wert, zu dem vollwichtige
fremde Münzsorten (Beiwährung neben der eigenen Oberwährung) in
Zahlung genommen werden müssen. So gilt z. B. in Ägypten und im
Sudan der englische Sovereign 97%, der Napoleon 77,15 Piaster. Die
ägyptischen Goldmünzen (1 ägyptisches £ —- 100 Piaster) sind im Verzehr
 sehr selten.
Handels- oder Fabrikationsmünzen werden ausschließlich für den
Verkehr mit dem Auslande geprägt. Sie gehören dem Münzfuß des Landes nicht
an und sind kein gesetzliches Zahlungsmittel. So hat Österreich als Handelsmünze
den Dukaten und den Maria-Theresien- oder Levantiner-Taler ausgeprägt, der früher
in der Levante, jetzt noch in Teilen Afrikas in großen Mengen in Umlauf ist.
Unter Rechnungsmünzen versteht man die Rechnungs- oder Münzeinheit,
die einem Münzsystem zugrunde liegt, ohne geprägt zu sein. Rechnungsgeld
war das Banko-Geld der alten Girobanken (Hamburger Mark Banko).
Den Edelmetallhandel, der große Kapitalien erfordert, betreiben
in Deutschland zu Arbitragezwecken ?) nur wenig Bankfirmen. Gold und
Silber kommen gewöhnlich in Barren (franz.: barres oder lingots, engılsch:
 bars oder bullion ?), d. h. in einer den Ziegeln ähnlichen Form in
den Handel. Die Barren haben, wenn sie amerikanischen Ursprungs sind,
eine vierkantige Form, wenn sie englischen Ursprungs sind, die Gestalt
aines kleinen Sarges, Goldbarren wiegen gewöhnlich 204 bzw. 400 eng],
Troy-Unzen, das sind 6,345 bzw. 12,440 kg. Die Silberbarren haben ein
Gewicht von etwa 1050 Unzen — 31,265 kg. Die Barren bestehen nicht
aus reinem Gold oder Silber, sondern haben, in ungleichen Mengen, Beimischungen
 von anderen Metallen, gewöhnlich von Kupfer.
Der Metallschatz der großen Notenbanken besteht zum
zroßen Teil aus Goldbarren. $ 31 des deutschen Bankgesetzes vom
30. August 1924 sieht für Einlösung der Noten der Reichsbank auch Goldbarren
 in Stücken von nicht weniger als 1000 und nicht mehr als

NS.H. Deutsch, Arbitrage in Münzen, Barren, Wechseln, Effekten und Prämien.
Berlin 1909. Swoboda-Wagon, Die Arbitrage in Wertpapieren, Wechseln,
und Edelmetallen. 17, Aufl. Berlin 1928. Fr. Koch, Der Londoner Goldverkehr.
Stuttgart 1905. Rob. Stern, Die Arbitrage. 2. Aufl. Leipzig 1911.
2) Unter bullion versteht jedoch der Engländer nicht allein Barren, sondern
auch jede nicht englische Währungsmünze.

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