wiegen, und der Feingehalt des Goldes darf nicht geringer als 0,833 sein,
im Durchschnitt der gesamten Einlieferung muß er aber mindestens
D,916?/, betragen.
Nach der Ende Mai 1928 angenommenen „Currency and Bank-Notes-Bill“
 ist jeder, der Gold von mehr als 10000 £ erwirbt, verpflichtet, dies
der Bank von England anzuzeigen und ihr auf Verlangen das Gold zu
dem in der Peels Act festgesetzten Preise (englische Goldmünzen zum
Nennwert) zu verkaufen.
Die Bank von England (Head Office) ist verpflichtet, Gold abzugeben
 (in Barren von mindestens 400 Unzen) zum Preise von 77 sh
101 d für die Unze Standard-Gold, d. 1. dasselbe Wertverhältnis, das der
Ausmünzungsparität des Pfund Sterling zugrunde liegt. Für den Export
werden gegen Noten auch Sovereigns abgegeben.
In England besteht also ein Höchstpreis für Gold (er bezieht sich auf die
Abgabe von Gold durch die Bank von England), im Gegensatz zu Deutschland, wo
das Bankgesetz vom 30. August 1924 einen gesetzlichen Min de st preis (für den
Ankauf von Gold seitens der Reichsbank) bestimmt hat.
Seit Anfang des Jahres 1920 wird der Preis für Gold in London nicht,
mehr für die Unze Standard- Gold sondern für die Unze Feingol d}
notiert, und auch der Londoner Goldpreis, der gemäß $ 2 der Verordnung
zur Ausführung des Gesetzes über wertbeständige Hypotheken vom
29. Juni 1923 in Deutschland veröffentlicht wird (jeden Mittwoch im
Deutschen Reichsanzeiger), bezieht sich auf Fein gold.
Die Notiz lautete z. B.:
für 1 Unze Feingold für 1 g Feingold
ab 5. 6. bis 11. 6. 29 84sh11 d 32,7616 d
12. 6. „ 18. 6. 29 84 » 1114 » 32,7696
19. 6. „ 25. 6. 29 84 „ 111% + 32.7777
Vor dem Weltkriege bestand in Deutschland ein offizieller Goldhandel
 in Berlin, Hamburg und Frankfurt a. M. Es handelte sich jedoch
meist nur um sog. „gesprochene Kurse“, d. h. um Kurse, zu denen die
maßgebenden Häuser evtl. gekauft oder verkauft hätten. Umsätze erfolgten
 sehr selten. Mit Ausbruch des Krieges hörte dieser offizielle Goldhandel
 naturgemäß auf umd ist auch bis heute noch nicht wieder aufgenommen
 worden.
Inoffiziell notierte z. B. am 6. August 1929 Gold pro Gramm 2.82 RM
Brief, 2.80 RM Geld.
Ebenso wurden die Notierungen von Barrensilber an den deutschen
 Metallbörsen mit Kriegsausbruch eingestellt, und erst. Ende
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