sowie alle sonstigen Werte, die für Rechnung des Geschäftsfreundes in meinen Besitz
oder meine Verfügungsmacht gelangen, haften mir von der Errichtung des Kontos
oder Depots ab als Pfand für alle bestehenden und künftigen Forderungen gegen den
Geschäftsfreund und seine Firma, auf welchem Grunde sie auch beruhen mögen. Zu
demselben Zwecke und unter den gleichen Voraussetzungen gelten auch Forderungen
gegen Dritte als mir abgetreten und gegen mich selbst als mir verpfändet. Dies gilt
auch für Sicherheiten, die mir ausdrücklich für bestimmte Forderungen oder Forderungen
 bestimmter Art, insbesondere auch für Börsentermingeschäfte, bestellt worden
 sind. Das Pfandrecht erstreckt sich auch auf den Inhalt von dem Kunden gemieteter
 Schließfächer.
Ich bin nicht verpflichtet, die mir als Sicherheit dienenden Gegenstände, insbesondere
 Wertpapiere, auf die Gefahr der Wertminderung zu überwachen; dies ist
vielmehr auschließlich Sache des Eigentümers oder Verpfänders dieser Gegenstände,
Im Inland ruhende ausländische. Wertpapiere ohne deutschen Stempel unterliegen
dem Pfandrecht nicht. Ich bin jedoch berechtigt, die Verstempelung für Rechnung
des Kunden jederzeit vorzunehmen. Dadurch werden die betreffenden Wertpapiere
ebenfalls meinem Pfandrecht unterworfen.
Wenn ein Geschäftsfreund mit der Bezahlung meines Guthabens oder mit der
Erfüllung einer mir sonst gegen ihn zustehenden Forderung in Verzug gerät oder
eine von mir geforderte Verstärkung des Pfandes nicht innerhalb der ihm gesetzten
Frist bewirkt, bin ich berechtigt, ohne daß es eines vollstreckbaren Titels, der Beobachtung
 der für die Zwangsvollstreckung geltenden Vorschriften, der Androhung
oder Innehaltung einer Frist bedarf, die Pfandstücke zu einem beliebigen Zeitpunkt
an jedem mir geeignet erscheinenden Ort zu meiner Befriedigung zu verkaufen.
8 1237 Satz 2 und $ 1288 des bürgerlichen Gesetzbuches finden keine Anwendung.
Auch ist.der Geschäftsireund nicht berechtigt, Abweichungen von der regelmäßigen
Art des Pfandverkaufs zu fordern. Die vorstehenden Vorschriften finden sinngemäß
Anwendung auf meine Befriedigung aus Werten, die dem Geschäftsfreund auf Stückekonto
 gutgeschrieben worden sind, und aus Kuxen, die für Rechnung des Geschäftsfreundes
 in meinen Besitz gelangt sind.
Bei Lösung der Geschäftsverbindung bin ich berechtigt, bestellte, verpfändete oder
zwecks Sicherstellung abgetretene Hypotheken und Grundschulden oder sonstige Forderungen
 ohne Zustimmung oder Mitwirkung des Verpfänders und ohne vorherige
Androhung und Einhaltung einer Frist zu kündigen und einzuziehen, selbst wenn
meine Forderung einer Kündigungsfrist unterliegt.
Ich bin berechtigt, ohne Rücksicht auf die in meinen Händen befindlichen Sicherheiten
 zunächst aus dem sonstigen Vermögen des Schuldners Befriedigung zu suchen
und die Sicherheiten zur Deckung des hierbei festgestellten Ausfalls zu benutzen.
Ich darf Leistungen, die ich dem Geschäftsfreund schulde, sowie alle Vermögensgegenstände
 des Kunden, die ich im Besitz habe, bis zur Befriedigung meiner fälligen
Ansprüche gegen den Geschäftsfreund und seine Firma zurückbehalten und, soweit
gesetzlich zulässig, verwerten, auch wenn Forderung und Verbindlichkeit nicht aus
demselben rechtlichen Verhältnis herrühren.
12. Die von mir in Verbindung mit laufender Rechnung außer den Fällen der
Ziff. 7 überlassenen. empfangenen oder mir sonst übergebenen Wertpapiere werden

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