von mir, soweit nichts Gegenteiliges in der Empfangsbescheinigung oder der betreffenden
 Benachrichtigung zum Ausdruck gebracht, oder Sammeldepotverwahrung
vereinbart ist, als gesonderte Depots ohne Vermengung mit den eigenen Beständen
 aufbewahrt.
Wertpapiere darf ich unter meinem Namen an auswärtigen Plätzen und bei
Dritten aufbewahren; ich hafte in diesem Falle nur für die sorgfältige Auswahl des
Verwahrers, Die Aufbewahrung von Wertpapieren an auswärtigen Plätzen geschieht
stets auf Kosten und Gefahr meines Kunden und zwar auch dann, wenn die Wertpapiere
 bei meinen auswärtigen Geschäftsfreunden unter mir ruhen. Soweit an Verwahrungsplätzen
 — in Berlin bei der Bank des Berliner Kassen-Vereins — Sammelüepots
 eingerichtet sind, die Wertpapiere sich zur Aufnahme in das Sammeldepot
eignen und der Kunde sich einverstanden erklärt hat, darf ich die Wertpapiere im
Sammeldepot verwahren. Hierbei stehe ich auch dem Kunden für die Erfüllung der
Verwahrerpflichten meiner Sammeldepotstelle ein.
Der Aufbewahrung der bei mir ruhenden Effekten und sonstigen Wertstücke widme
ich dieselbe Sorgfalt wie meinen eigenen Beständen; eine darüber hinausgehende
Verantwortlichkeit übernehme ich nicht. In Kriegszeiten und sonst in allen Fällen,
wenn ich es mit Rücksicht auf die Sicherheit dieser Werte für angebracht halte,
Steht mir die Berechtigung zu, Wertpapiere oder sonstige Wertstücke nach den mir
geeignet scheinenden Plätzen zu verbringen. Für die aus einer solchen Maßnahme
oder deren Unterlassung entstehenden Folgen bin ich nicht verantwortlich. Die
Kosten aller derartigen Maßnahmen treffen den Kunden.
Eine Prüfung, ob Wertpapiere durch Aufgebote, Zahlungssperre, Oppositionen
u. dgl. getroffen werden, erfolgt nur bei ihrer Einlieferung zum Verkauf an Hand
der von der Bank des Berliner Kassen-Vereins herausgegebenen Sammelliste,
13. Für die bei mir ruhenden Wertpapiere besorge ich die Einziehung fälliger
Zins- und Gewinnanteilscheine und die Beschaffung neuer Zins- und Gewinnanteilscheinbogen.
 Ich überwache auch bei inländischen und bei ausländischen an einer
deutschen Börse notierten Wertpapieren die Verlosungen und Kündigungen, nehme
Rückzahlungen entgegen, leiste Einzahlungen und teile geplante Umwandlungen und
Angebote von Bezugsrechten den beteiligten Hinterlegern mit. Sollte deren Weisung
nicht rechtzeitig eingehen, so werde ich nach bestem Ermessen handeln. Sofern ich
bis zu dem der letzten Notiz des Bezugsrechts vorhergehenden Börsentag keinen
anderweitigen Bescheid erhalten habe, bin ich berechtigt, das Bezugsrecht bestens zu
verkaufen, Der Bezug junger Aktien hat ein entsprechendes Guthaben zur Voraussetzung.

Eine Verantwortung für die Ausführung dieser Besorgungen übernehme ich nicht.
14. Die Berechnung bzw. Gutschrift von Zins- und Dividendenscheinen und verjosten
 oder gekündigten Obligationen, Aktien, Losen usw. versteht sich vorbehaltlich
des Einganges des vollen Wertes.
Ich bin befugt, ausgeloste oder gekündigte Stücke der bei mir ruhenden festverzinslichen
 Wertpapiere auch ohne besonderen Auftrag zum Einzug zu bringen.
Ferner bin ich befugt, Zins- und Gewinnanteilscheine sowie ausgeloste oder gekündigte
 Stücke der bei mir ruhenden ausländischen Wertpapiere, welche Kursberechnungen
 unterliegen, bestens zu verwerten, falls mir nicht vorher andere Wei-2Q6

