gründet werden, hafte ich nur insoweit, daß ich für die Zeit der Verzögerung die
üblichen Zinsen für täglich fällige Depositengelder vergüte. Im übrigen hafte ich für
derartige Versehen nur dann, wenn der Kunde bei der Erteilung des Auftrags auf die
Möglichkeit der Entstehung von Schäden unter Angabe der diese Möglichkeit begründenden
 Tatsachen hingewiesen hat.
Ich bin berechtigt, aus wichtigen Gründen meinen Geschäftsbetrieb an bestimmten
Tagen oder für bestimmte Zeit zu schließen oder einzuschränken. Als wichtiger
Grund gilt insbesondere ein entsprechender Beschluß der Bankenvereinigung. Ich
werde eine solche Maßnahme nach Möglichkeit vorher öffentlich bekanntgeben.
27. Für das gesamte Rechtsverhältnis zwischen mir und meinen Kunden ist das
deutsche Recht maßgebend. Als Ort der Erfüllung gilt beiderseits Breslau, als
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ausschließlich das
Amts- bzw. Landgericht Breslau, soweit nicht anderweitige Vereinbarung getroffen
ist; ich kann auf die Ausschließlichkeit verzichten. In Fällen, in denen eine Vollstreckung
 des Urteils im Auslande in Frage kommt, bin ich berechtigt, meine Ansprüche
 daselbst, unbeschadet der Geltung des deutschen Rechtes, zu verfolgen. Für
Streitigkeiten aus Geschäften in amtlich nicht notierten Werten ist auf Grund der
Usancen des Centralverbandes des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes die aus
Mitgliedern der Ständigen Kommission des Centralverbandes gebildete Schiedskommission
 ausschließlich zuständig.
28. Ich behalte mir vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuändern.
Eine solche Abänderung ersieht der Kunde aus der ihm mit dem Rechnungsabschluß
regelmäßig zugehenden neuesten Fassung oder sonstigen Ergänzungen meiner Geschäftsbedingungen
 oder Bekanntmachungen in den Tageszeitungen,
Erklärungen des Kunden, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen,
 begründen, auch wenn sie schriftlich erfolgen, keine Verpflichtung
meinerseits.

Geschälftsbedingungen einer Genossenschaitsbank.
Nachdem die Volksbank, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht
in Frankfurt a. M., mir dem unterzeichneten
Carl Ernst Schulze, Frankfurt a. M.
einen Kredit in laufender Rechnung bis zur Höhe von RM 72000, in Worten:
Zwölftausend Reichsmark
eröffnet hat, unterwerfe ich mich hiermit den nachstehenden Bedingungen:
Über alle von der Volksbank erhaltenen Zahlungen sind von dem Kontokorrent-:nhaber
 besondere Quittungen auszustellen.
Die Volksbank ist berechtigt, zu verlangen, daß Bezüge von RM 3000.— mindestens
i Tag und von mehr als RM 3000.— mindestens 3 Tage vorher angemeldet werden.
Die Anwendung dieser Einschränkung, von der in der Regel kein Gebrauch gemacht
wird, ist dem Ermessen des Vorstandes anheimgegeben.
Der Kontokorrentinhaber kann die Zahlungen der Volksbank auf seine laufende
Rechnung durch nach Sicht zahlbare Anweisunzen (Schecks), die auf den Namen
oder auf den Inhaber lauten, beziehen. Die Formulare hierzu werden gegen Emp-‘X



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