Ein verhältnismäßig großer Bestand an Halb-und Fertigfabrikaten
 wird natürlich auch zur Vorsicht mahnen.
Verpflichtungen aus übernommenen Bürgschaften, weiterbegebenen
Wechseln (Wechsel-Obligo) sind meist in der Bilanz nicht angegeben.
Es wird daher besonders gefragt werden müssen, ob solche Verpflichtungen
vorhanden sind. Die Bank wird bei der Kreditgewährung auch das Prinzip
 der Risikoverteilung beachten. S. a, den Abschnitt „Kreditpolitik“
 in Band I.
Bei Gewährung eines Blankokredits verlangt die Bank in der Regel,
daß der Kunde alle bankgeschäftlichen Transaktionen über sein. Bankkonto
 gehen läßt und bei keiner anderen Bankfirma ein Konto unterhält.
Es geschieht dies, damit die Bank nicht den Überblick über das Geschäft
ihres Gläubigers verliert. Ein Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmung
wird durch Schecks und Domizile, die im Wege des Inkassoverkehrs durch
die Bank gehen, oft rasch aufgedeckt. Mitunter ist es aber erst beim Konkurs
 bekannt geworden, daß auf Grund derselben Bilanz von mehreren
Banken Kredit eingeräumt worden ist. Da diese verschiedenen Kredite
sich aus der Bilanz ergeben müßten, können sie nur durch Bilanz fälschungen
 unentdeckt bleiben; es wird dann für jede Bank, die Kredit
gewährt hat, eine andere Bilanz aufgemacht, in der nur der von ihr gewährte
 Kredit zum Ausdruck kommt. Auch über die Kreditkontrolle
wird im IT. Band noch zu sprechen sein.
Wenn für gewisse Transaktionen, wie z. B. für Devisen- oder Effektenzeschäfte,
 eine andere Bankfirma auch mitunter etwas günstigere Konditionen
 einräumt, so wird es für den Kunden trotzdem vorteilhafter sein,
auch diese Geschäfte durch seine Bankverbindung abwickeln zu lassen,
da er ja bei dieser für die Einräumung des Blankokredits eine gewisse
Minimalprovision zu entrichten hat, ganz gleich, ob er Umsätze tätigt
oder nicht.
Häufig wird es dagegen vorkommen, daß ein Kunde bei ein und
derselben Bank sich mehrere Konten errichten läßt, so insbesondere
ein provisionsfreies Scheck- oder Inkasso- oder Depositen-Konto
 neben dem provisionspflichtigen Contoordinario; oder ein
Contoseparato für ein besonderes, vielleicht mit einem anderen gemeinschaftlich
 eingegangenes Geschäft, Banken im Kontokorrent-Verkehr
 miteinander führen in der Regel mehrere Konten.
Die A-Bank in A und die B-Bank in B stehen miteinander derart in Geschäftsverbindung,
 daß jede der anderen die Inkassi auf ihren Platz sendet.

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