3, Die rechnerischen Grundlagen des Bankkontokorrents.
Zins- und Provisionsberechnung, Valutierung.

Wie bereits erwähnt, erteilt die Bank dem Kunden, meist halbjährlich,
einen Kontoauszug mit Zins- und Provisionsberechnung, ein Kontokorrent.
Dieses nimmt in der Regel einen Raum auf zwei sich gegenüberstehenden
 Seiten ein. Auf der linken (Soll- oder Debet-) Seite stehen die
Posten, die der Geschäftsfreund dem Kontokorrentgeber schuldet, für die
er belastet worden ist, auf der rechten (Haben- oder Kredit-) Seite
die Posten, die dem Geschäftsfreund gutgeschrieben, kreditiert sind. Der
Name der Person oder Firma, für die das Konto geführt wird, kommt
über die Soll- und Haben-Seite und wird Kopf genannt.
Addiert man die Debet- und die Kreditseite für sich und zieht die
kleinere Summe von der größeren ab, so ergibt sich der Saldo (der Stand
des Kontos), d. h. das Schuldverhältnis des Geschäftsfreundes zu dem,
der das Kontokorrent erteilt. Wird das Kontokorrent abgeschlossen, so
wird ein Debetsaldo auf der Kreditseite und ein Kreditsaldo auf der
Debetseite eingesetzt (vgl. Beispiel S. 307, damit beide Seiten balancieren,
 d. h. gleiche Summen ergeben.
Die Buchstaben S. E. &amp; O., die man in der Regel unter dem abgeschlosgenen
 Kontokorrent findet, sind eine Abkürzung für „Salvo errore et
omissione“ (Irrtum vorbehalten), d. h. eine irrtümliche Buchung oder das
Auslassen eines Postens soll keiner Partei zum dauernden Nachteil gereichen.
 Die Gegenpartei aber soll, es ist dies eine Aufforderung, die gleichzeitig
 in der Klausel S. E. &amp; O. liegt, den Auszug auch hierauf genau prüfen.
Im kaufmännischen Verkehr werden die Zinsen (Zins abgeleitet von
zensus = Abgabe) allgemein nach Tagen berechnet, wobei in Deutschland
 das Jahr zu 360, der Monat zu 30 Tagen angenommen wird !).
Vom 5. März bis 30. März sind z. B. 25, vom 10. bis 28. Februar 18, vom
10. Februar bis 1. März 21 Tage.
Die Zinsformel .
Kapkal X X Zinsfuß
kann auch umgeformt werden:

1) In den Vereinigten Staaten von Amerika, in Frankreich, Holland, Belgien und
Italien wird das Jahr ebenfalls zu 360 Tagen angenommen, der Monat aber
kalendermäßig, d. h. zu so viel Tagen gerechnet, als er tatsächlich hat. In
England wird das Jahr zu 365 Tagen gerechnet, der Monat kalendermäßig.

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