1. die progressive Methode,
2. die retrograde Methode und
3. die Staffelrechnung.
Der Zinsfuß ist:
1. gleichbleibend für den ganzen Zeitraum, den das Kontokorrent umfaßt.
 Hierbei ist wieder zu unterscheiden:
a) der Zinsfuß ist einheitlich für Schuld und für Guthaben.
Bei gleichbleibendem Kreditverhältnis haben die Soll- und Habennummern
 natürlich den gleichen Wert, der Zinsfuß muß derselbe
sein. Ändert sich das Kreditverhältnis, schlägt der Saldo um, wird
der Kreditor zum Debitor oder der Debitor zum Kreditor, dann
kommt gleichbleibender Zinsfuß im Bankverkehr nur ganz vereinzelt
vor, nämlich mitunter beim gegenseitigen Inkassoverkehr zwischen
zwei Banken, wenn die Kontokorrentrechnung nur von einer Seite
arteilt wird und weiter manchmal im Verkehr der Bankzentrale mit
ihren Filialen und Depositenkassen 1);
b) fürs Debet (für die Debitoren) wird ein höherer Zinsfuß belastet,
 als er für das Kredit (den Kreditoren) gutgeschrieben wird;
2. wechselnd innerhalb der Kontokorrentperiode, je nach dem Stande
les Bankdiskonts; hierbei ist wieder zu unterscheiden;
a) gleich hoher Zinsfuß fürs Soll und Haben,
b) fürs Soll ein höherer Zinsfuß als fürs Haben.
Fürs Debet wird jetzt meist 2% über Banksatz, für Kredit 2 % unter
Banksatz gerechnet; für provisionsfreie Scheckkonten schwankt der Satz
zurzeit zwischen 3% und 4%, für täglich fällige Depositen zwischen 3 und
1%; für 1- bzw, 3monatliche Depositen zwischen 4% und 6 as
Was die Valutierung der Posten anbelangt, so werden Einzahlungen
in bar und Giroüberweisungen, sowie Platzschecks, in der Regel valuta
per nächsten Werktag gutgeschrieben. Gutschrift diskontierter Wechsel
und verkaufter Devisen erfolgt valuta Kauftag, Gutschrift des Betrages
der an der Börse verkauften Effekten ein oder mehrere Werktage später,
je nachdem sie bei der Bank, die sie verkauft hat, liegen oder erst nach
arfolgtem Verkauf an diese gesandt werden.
Das Gesetz unterscheidet vertragsmäßige und gesetzliche Zinsen,
|. Vertragsmäßige Zinsen: Die Höhe der Zinsen unterliegt der freien
Vereinbarung, jedoch mit Einschränkungen, die sich a) aus dem Wucherverbot,

1) Hierauf wird noch im II, Bande zurückzukommen sein,

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