aufzuschieben. Es entstanden Gläubiger und Schuldner, Zahlungen,
 die man je nach dem Standpunkt als Forderung oder Schulden
bezeichnet. Die wichtigste Form, in die sich dieses „Vertrauen schenken“
Kredit geben) später kleidete. war der Wechsel.
Wechsel im Sinne des heutigen Rechts bedeutet:
1. ein eigen geartetes Geldzahlungsversprechen (Wechselversprechen)
 und
2. die leicht übertragbare, schnell einklagbare Urkund e, in der dieses
Versprechen dem Wechselgläubiger erteilt wird (Wechselbri ef). Ohne
Wechselbrief kann keine Wechselverbindlichkeit entstehen.
Der Wechsel ist eine von ihrem Schuldgrunde losgelöste Schuldverschreibung;
 er verbrieft ein abstraktes Schuldversprechen einer
genau bestimmten Geldsumme, Eigentümlich ist dem Wechsel die bezondere
 Strenge, die sich namentlich in der prozessualen Behandlung
äußert. und die strenge Form, die der Vertrag zu seiner Gültigkeit bedarf,
{n der Entwickelungsgeschichte des Wechsels ist manches noch nicht aufgeklärt,
Allgemein nimmt man aber an, daß seine Heimat in Italien und seine Entstehung
zur Zeit der ersten Kreuzzüge zu suchen ist. Die Entwicklung des Wechsels, die
Ausdehnung des Wechselverkehrs ist gegeben durch die damals in Mittel- und Westzuropa
 aufkommenden Messen und Märkte.
Die Mannigfaltigkeit des Gepräges, das schwere Gewicht der Silbermünzen und
nicht zum mindesten auch die Unsicherheit der Landstraßen ließen es den zur Messe
‚eisenden Kaufleuten nicht zweckmäßig erscheinen, größere Summen baren Geldes
mit sich zu führen. Allgemein wurde es üblich, den Betrag für Einkäufe und für
Unterhalt einem der Bankiers der Heimat zu übergeben, um im Tausch daregen

System der Diskontpolitik. Kiel 1900. W.Lexis, Art, Wechsel im Handwörter:
buch der Staatswissenschaften. P. Loubet, La Banque de France et l’escompte.
Paris 1900. von Lumm, Art. Diskontpolitik im Bank-Archiv XI. Jahrgang Nr. 9 #,
R. Maynec, Der Diskont. Jena 1899. Geor g Obst, Wechsel- und Scheckkunde.
10. Aufl. Stuttgart 1928, J, Plen ge, Von der Diskontpolitik zur Herrschaft über
den Geldmarkt. Berlin 1913. W. Prion, Das deutsche Wechseldiskontgeschäft.
Leipzig 1907. Die Reichsbank 1901—1925. Jena 1926. G. Schmidt, Der
Einfluß der Bank- und Geldverfassung auf die Diskontpolitik. Leipzig 1910. M.
Schraut, Die Lehre von den auswärtigen Wechselkursen. Leipzig 1881.
G. v. Schulze-Gaevernitz, Die deutsche Kreditbank. Tübingen 1922,
0. Schwarz, Diskontpolitik. Leipzig 1911. A. Sn Yyckers, Französische und
deutsche Diskontpolitik, Leipzig 1910. F. Somary, Bankpolitik, Tübingen 1915,
Adolph Wagner, System der Zettelbankpolitik. Freiburg 1873. Otto Warschauer,
 Die Probleme der Diskontpolitik und der inländische Wechselverkehr, im
Finanzarchiv von 6. Sehanz. 18, Jahrgang 1910. N. E. Weill Die Solidarität
Jer Geldmärkte. Frankfurt a. M. 1908.

318