eine Anweisung auf einen Geschäftsfreund an dem zu besuchenden Meßplatz zu
erhalten. Diese Anweisungen wurden nach der Art der ihnen zugrunde liegenden
Geschäfte — es fand ein Umrechnen, ein Umwechseln der Valuta des einen
Platzes in die eines anderen statt! — Wechsel genannt,
Das älteste deutsche Wechselrecht war die Wechselordnung von Hamburg
 aus dem Jahre 1603, der im Laufe des 17. Jahrhunderts in Deutschland
28 andere Wechselordnungen folgten. Im 18. Jahrhundert wurden, einschließlich
der Revisionen früherer Gesetze, nicht weniger als 56 Wechselordnungen im Deutschen
 Reiche erlassen.
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts hat auf dem Gebiete des Wechselrechts Preußen
die Führung übernommen. Die preußische Regierung, die einen Entwurf zu einer
allgemeinen Wechselordnung ausgearbeitet hatte, forderte im Oktober 1847 im Auftrage
 des Zollvereins die Regierungen aller deutschen ‚Bundesstaaten auf, Vertreter zu
siner „Konferenz zur Beratung über allgemeines Wechselrecht“ nach
Leipzig zu senden.
Der Leipziger Konferenz-Entwurf ist dann 1848 in der Nationalversammlung zu
Frankfurt a. M. als Reichsgesetz angenommen worden, Da die Nationalversammlung
 keine gesetzgebende Gewalt hatte, wurde die Wechselordnung nach
4nd nach in den einzelnen Bundesstaaten, einschließlich Österreichs, mittels partixularer
 Einführungsgesetze als Landesgesetz eingeführt und so zum allgemeinen
deutschen Recht erhoben. Einige Änderungen und Ergänzungen der Wechselordnung
wurden durch eine in den Jahren 1858 und 1861 in Nürnberg zwecks Beratung über
2in allgemeines deutsches Handelsgesetzbuch tagende Kommission vorgenommen; €s
sind dies die „Nürnberger Novellen“,
1869 wurde die Allgemeine Deutsche Wechselordnung nebst Nürnberger
 Novellen norddeutsches Bundesrecht und 1871 Reichsrecht. Das Inkrafttreten
des BGB. und des HGB. hat auch auf das Wechselrecht Einfluß gehabt. Anderungen,
 hauptsächlich in bezug auf den Wechselprotest (Vereinfachung des Protestes
 und Einführung des Postprotestes), brachte dann weiter das (tesetz vom
30. Mai 1908.
Wesentliche Neuerungen bedingt das Haager Abkommen, dem
Deutschland und 26 andere Länder beigetreten sind. Auf Grund dieser
Einheitlichen Wechselordnung sollte 1914 dem Deutschen
Reichstage eine neue Wechselordnung vorgelegt werden. Der Ausbruch
des Weltkrieges und seine wirtschaftlichen. Folgen haben es bisher n icht
ermöglicht, diesen Plan auszuführen. Im Juni 1927 traf ein juristischer
Sachverständigenausschuß des Völkerbundes in Genf Vorbereitungen
 für eine Vereinheitlichung der Wechselrechtbestimmungen in den
einzelnen Ländern.
Die hauptsächlichsten Neuerungen der EWO, gegenüber der Allgemeinen
Deutschen Wechselordnung betreffen. die Einwirkung höherer Gewalt, den
Rückeriff (Regreß) vor Verfall, die nicht akzeptable Tratte und die Über-219

