Die Wechsel werden beim Kommissionär oder dessen Bankverbindung
zahlbar gemacht. Sind die Waren bis zum Füälligkeitstage der Wechsel
verkauft, so werden von dem Erlös die Wechsel bezahlt, andernfalls muß
Jer Akzeptant für Deckung sorgen. Meist verschafft er sich diese durch
Erneuerung der Wechsel,
Wollen die Banken die Wechsel nicht diskontieren, weil sie noch über
3 Monate laufen, so lombardieren sie sie häufig und schaffen dem
Überbringer Kapital, indem sie ihn ermächtigen, in ungefährer Höhe
der Wechselsumme auf sie zu trassieren. A liefert, nehmen wir an, am
26. März der B-Bank einen Wechsel über 22 000 RM per 24. September
und 3 Wechsel über zusammen 31 800 RM per 26, September ein, so wird
die Bank ihn vielleicht ermächtigen, 2 Wechsel zu je 25 000 RM per
26. Juni auf sie zu ziehen und dadurch sich verhältnismäßig billig Geld
zu beschaffen. Die leichtere Begebbarkeit des Bankakzeptes hat auch dahin
zeführt, daß, besonders im internationalen und überseeischen Verkehr,
der Verkäufer nicht auf den Käufer sondern auf dessen Bank, in Höhe
der Faktura, trassiert. Die Kreditakzepte stehen so teils im Zusammenhang
 mit dem legitimen Warengeschäft, teils sind sie nur ein Mittel zur
Geldbeschaffung. Auf den Akzeptkredit und seine verschiedenen Formen
wird noch zurückzukommen sein.
Der Wechsel ist insofern eine wichtige Stütze des Kreditwesens, als er
dem mit der Borgwirtschaft verknüpften Schlendrian entgegenwirkt und
den Käufer zur Pünktlichkeit erzieht. Falsch ist es, aus der Höhe des
Wechselumlaufs eines Landes Schlüsse auf dessen wirtschaftliche Entwickelung
 zu ziehen, Das aber kann man sagen, daß durch den Wechsel
Jer Zahlungstermin in straffere Formen gekleidet wird, und auch durch
den Wechsel- und Akzeptverkehr weitere Kreise unter Kontrolle der
Banken geraten, die dank des ihnen im Diskont- und Inkassoverkehr zugehenden
 Materials ersehen können, wie die Bezogenen ihren Verpflichyungen
 nachkommen. Von Akzepten, die nicht bezahlt werden, machen
die Mitglieder des Vereins Deutscher Banken der Zentralstelle Mitteilung,
und diese gibt etwa alle 5 Tage ein alphabetisch nach Orten geordnetes
Verzeichnis dieser Bezogenen mit dem Namen des Ausstellers, der Summe
asw. aus, das sie ihren Mitgliedern vertraulich zustellt. Solange der Wechsel
aicht das Akzept des Bezogenen trägt, verleiht er kein Vorzugsrecht, und
mittels gewöhnlicher Quittung kann der Einzug durch Dritte in gleicherWeise
erfolgen, wobei der Wechselstempel gespart wird. Auch die Zeiten, wo man
ein.Bankguthaben durch Trassierung auf dieBank einzog,sind längst vorbei.
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