Ein Wechsel kann der Bank ungemein viel erzählen. Aus den Unterschriften‘
 ersieht man die Geschäftsbeziehungen zwischen Aussteller und
Bezogenem, sowie der Giranten untereinander. Bei einem regen Diskontund
 Inkassogeschäft ermöglicht das zahlreich zur Verfügung stehende
Material sogar, einen tieferen Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse
 einer oder mehrerer ganzer Branchen zu gewinnen und dementsprechend
 Dispositionen zu treffen,
Der Wechsel ist also einmal ein besonders qualifiziertes Kreditmittel.
Zweitens dient er als Zahlungsmittel. Diese Funktion erfüllte er
seit der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts, als das Giro ausgebildet war und
der Wechsel in bequemer Weise weiterbegeben werden konnte. Der Wechsel
wurde ein Ersatzmittel für die schwerfälligen baren Zahlungen; größere
und kleinere Beträge wurden mittels des Wechsels von einem Ort nach dem
anderen übertragen, ohne daß eine Geldversendung erforderlich wurde.
Im lokalen und interlokalen Verkehr ist diese Eigenschaft des Wechsels
durch den Postanweisungs- und Nachnahmeverkehr, durch bessere Organisation.
 des Zahlungsverkehrs durch die Banken usw. verloren gegangen.
Im internationalen Verkehr aber hat sich diese Funktion, besonders für
kleinere Übertragungen, weiter erhalten; internationale Übertragungen
großer Summen erfolgen, hatten wir gesehen, heute meist durch die bequemeren.
 und billigeren Auszahlungen am fremden Platz. Insofern, als
für den Wechsel Kurse notiert werden, kann man auch von dem Wechsel
als „Ware“ sprechen,
Zur Einziehung kurzfälliger Forderungen findet heute
der Wechsel, im Gegensatz zu früher. kaum noch Verwendung.
Der Wechsel ist drittens ein Sicherungsmittel. Er wird, meist
in Form des Solawechsels, als Sicherheit für prompte Erfüllung einer
Forderung hinterlegt. Insbesondere verlangten früher allgemein Versicherungsgesellschaften
 von ihren Aktionärem für die fehlende Einzahlung
(in der Regel 70—75 %) Sicherstellung in Wechseln, die etwa 8 Tage
nach Wiedersicht fällig waren. Desgleichen forderten Kartelle von ihren
Mitgliedern, um die Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen sicherzustellen,
 Hinterlegung von Solawechseln, die einige Tage nach Sicht
zahlbar sind. Gerade in diesen beiden Fällen der Verwendung als Kautionswechsel
 erfolgte aber eine erhebliche Einschränkung, nachdem die
Höhe des Wechselstempels auch von der Länge der Laufzeit der Wechsel
abhängig gemacht worden war (mit dem 1. August 1929 ist diese Staffe-509

