ausgeschrieben: Der Aussteller des Wechsels verbietet im Kontext die
Weiterbegebung durch die Klausel „nicht an Order“. Wird ein Rektawechsel
 weiter giriert, so wird den Indossamenten die wechselrechtliche
Wirkung entzogen. Der Wechsel soll eben nicht weitergegeben werden,
sondern. nur zur Sicherstellung der. Behörde dienen.
Um Wechselstempel zu sparen, wird neuerdings vielfach nicht mehr die
Form des Avalwechsels angewendet, sondern es wird ein von einer guten
Bank ausgestellter Bürgschein beim Zollamt, der Reichsbahndirektion (für
gestundete Frachten), der Regierungshauptkasse (für Holzkäufe) usw.
hinterlegt.
Die Avalkredite werden auf Avalkonto verbucht; in der Bilanz erscheinen
 sie auf beiden Seiten vor der Linie.

Das Kautions-Kreditgeschäft wird von einigen Gesellschaften als
selbständiger Geschäftszweig betrieben. Dem Prospekt einer Kautionsgesellschaft
 entnehmen wir hierüber folgendes:
Bei Hinterlegung von Kautionen durch die Kautionsgesellschaft gewähren die
Hauptzollämter einen zinslosen Kredit
auf die Dauer von 3 .Monaten: für Zölle, Salzsteuer und Spielkartenstempel;
auf die Dauer von 6 Monaten: für die Zigarettensteuer, Brausteuer, Branntweinverbrauchsabgabe,
 Leuchtmittelsteuer, Zündwarensteuer; ;
auf die Dauer von 9 Monaten: für die Schaumweinsteuer,
Die im 1. Monat gestundeten Abgaben sind zu entrichten am 25. des 4. Monats,
bei den Zöllen usw., am 25, des 7. Monats bei den an zweiter Stelle genannten
Steuern und am 25. des 10, Monats bei der Schaumweinsteuer,
Die Höhe der Kaution muß für Zollkredite und Salzsteuerkredite demnach 86
bemessen werden, daß sie dem Abgabenbedarf für ca. 31/2 Monate entspricht. Für
Branntweinsteuerkredite, Zigarettensteuerkredite usw. muß sie in der Höhe des
Steuerbedarfs für 61/2 Monate hinterlegt werden. Wenn die Kaution auch in den
ersten Monaten noch nicht voll ausgenutzt werden kann, so bleibt sie doch vom
3. bzw. 6. Monat an immer in voller Höhe belastet. Die Firmen erhalten also,
wenn sie diese Kautionen durch die ........ Kautionsgesellschaft stellen lassen
and dadurch in den Genuß eines zinslosen Kredits bei den Hauptämtern treten,
eine Erhöhung ihres Betriebskapitals.
Der Wechsel bietet gegenüber jeder anderen Schuldforderung wesentliche
 Vorteile, die man im Wort „Wechselstrenge“ zusammenfaßt. Wird
im Wechselprozeß geklagt, so erfolgt schnelles Verfahren, nötigenfalls in
Kürze Zwangsvollstreekung. Aber der Wechsel hat auch wieder den
Nachteil, daß der Gläubiger den Kredit bis zur Fälligkeit des Wechsels
gewähren muß, im Gegensatz zum Kredit im Kontokorrent, der nach den
allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit kündbar ist, so daß die Bank
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