im Ernstfall in der Lage ist, herauszuholen, was herausgeholt werden
kann. Beim Diskontkredit dagegen muß sie still halten, bis der Verfalltag
 herangekommen ist. Artikel 29 der Wechselordnung tritt erst dann
in Wirkung, wenn kaum noch etwas zu holen ist. Sicherheit vom Akzeptanten
 darf nämlich nur dann gefordert werden, wenn über das Vermögen
des Akzeptanten der Konkurs eröffnet worden ist oder der Akzeptant
seine Zahlungen eingestellt hat, oder wenn nach Ausstellung des Wechsels
sine Pfändung gegen ihn fruchtlos verlaufen ist.

co) Das für den Diskontverkehr in Betracht kommende
Wechselmaterial.

Diskontieren heißt, eine unverzinsliche betagte Forderung vorzeitig zu
ihrem gegenwärtigen Wert, d. h. unter Abzug der Zinsen, des Diskonts,
verkaufen. Hat man jemandem zugesagt, ihm derartige Forderungen in
unbeschränkter Höhe abzukaufen, so sagt man: dem XY gewähre ich unbeschränkten
 Diskontkredit; ist die Summe begrenzt (z. B. auf 50000 RM),
30 sagt man: dem XY habe ich einen Diskontkredit von 50 000 RM eingeräumt.
 In Höhe der eingelösten Wechsel können wieder neue Wechsel
zum Diskont eingereicht werden. Mitunter wird auch die Gewährung
aines Diskontkredits von einer Sicherstellung abhängig gemacht.
Stillschweigende oder auch vereinbarte Voraussetzung ist, daß die Bezogenen
 und Mitverpflichteten dem Diskontanten zusagen. Nicht zum
Diskont hereingenommen werden Wechsel auf Bezogene, die ihr Akzept
schon. einmal unter Protest haben gehen lassen, was aus der obenerwähnten
 und aus anderen vertraulichen Listen ersichtlich ist.
Beim Wechseldiskont schafft die Bank nicht den Kredit, sondern sie
übernimmt einen schon bestehenden Kredit. Sie gibt den Kredit im Vertrauen
 auf die Zahlungsfähigkeit der Wechselverpflichteten.
Die wahre Natur eines Wechsels zu erkennen ist stets dann sehr schwer,
wenn die Art des zugrunde liegenden Geschäftes dem Diskonteur nicht
bekannt ist. Gesucht werden in der Hauptsache kommerzielle
Wechsel (Warenwechsel), das sind Wechsel, denen eine Warenschuld
 zugrunde liegt. Aussteller ist in der Regel der Produzent, und der
Konsument ist der Bezogene, oder aber, der Aussteller ist der Verkäufer
und der Bezogene der Käufer der Ware. Mitunter gibt der Aussteller den
Wechsel einem seiner Warenlieferanten in Zahlung, und erst dieser oder
ein weiterer Girant gibt ihn an die Bank zum Diskont, oder aber, er wird

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