von seinem letzten Inhaber bis zum Fälligkeitstage liegen gelassen und
dann zur Einlösung vorgelegt.
Während beim Warenwechsel ein bestehendes Schuldverhältnis anerkannt
 wird, wird beim Kreditwechsel ein solches erst geschaffen.
Dadurch wird es dem Diskonteur unmöglich gemacht, dem einzelnen
Wechsel den Verwendungszweck des Geldes anzusehen, was gerade für die
Beurteilung der Frage der Einlösung sehr wichtig ist.
Sind die zum Diskont eingereichten Wechsel nicht akzeptiert, und sollen
sie auch nicht zum Akzept vorgelegt werden — vielleicht weil es sich um
Firmen handelt, die grundsätzlich nicht ihr Akzept geben, im übrigen
aber prompt zahlen —, so fordert die Bank oft, daß ihr die den Tratten
zugrunde liegenden Warenforderungen an die Bezogenen, auf die sie sonst
keinen Anspruch besitzt, abgetreten werden. ;
Zu den Kreditwechsein zählt man hauptsächlich die von Handel und
Industrie auf die Banken gezogenen Wechsel, die Bankakzepte. Sie
lauten in der Regel auf runde Beträge — 10-, 20-, 50 Tausend: RM usw.;
Wechsel von mehr als 50 Tausend RM sind selten, da man dann lieber
teilt — und haben eine Laufzeit von meist 90 Tagen.
Anstatt daß die Bank dem Kunden ihr Akzept zur Verfügung stellt,
kann die Kreditgewährung auch in der Weise erfolgen, daß die Bank
auf den Kunden trassiert, Dies hat den Vorteil, daß das Akzeptkonto
nicht so anschwillt. An manchen Orten geschah dies häufiger, an anderen
wieder war es streng verpönt. Seitdem in den Zwei- (jetzt Ein-) Monatsbilanzen
 der Banken die eigenen Ziehungen veröffentlicht werden, ist
diese Art der Kreditgewährung, Ziehung des Kunden auf das Bankhaus,
seltener geworden.
Finanzwechsel nennt man, und nennt insbesondere auch die
Reichsbank, die Ziehungen von Bank auf Bank, durch die ein Teil oder,
wenn die Firmen wechselseitig Aussteller und Bezogener sind, beide Teile
„sich Geld machen“. Meist kommen solche Finanzwechsel in der Weise
zustande, daß der Provinzbankier über den ihm vom Zentralbankier am
Börsenplatz eingeräumten Kredit verfügt, indem er auf ihn einen
Wechsel zieht. Über die Höhe der Trassierungen werden natürlich im
voraus Vereinbarungen getroffen.
Produktivkredit gewährt die Reichsbank, wenn sie Handelswechsel
diskontiert, Konsumtiv kredit, wenn sie Reichsschatzwechsel ankauft.
Prolongation ist beim Handelswechsel die Ausnahme; beim Reichsschatzwechsel
 bildete sie früher die Regel.

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