Die Reichsbank schließt, nach früheren Bestimmungen, vom ÄAnkauf
 folgende Wechsel aus:
1l.in langer Sicht: Bankakzepte, von Industrie oder Handel
ausgestellt, bei denen der Verdacht besteht, daß das Geld als Betriebskapital
 oder zur Spekulation verwendet wird, und sogenannte Finanzwechsel,
 d.h. Wechsel, die von Bank (Bankier) auf Bank
(Bankier) gezogen sind!) ;
in kurzer Sicht: diejenigen Finanzwechsel, die der Spekulation
oder der Beschaffung von Betriebskapital, der bloßen Geldmacherei,
lienen.
Das Wechseldiskontgeschäft ist für die Bank Kreditgeschäft, wenn
316 die ihr von Kunden angebotenen Wechsel ankauft; es ist An-Lagegeschäft,
 wenn sie flüssige Gelder nutzbar macht, um Wechsel zu
kaufen. Anlage- und Kreditgeschäft gehen oft ineinander über. Wechsel
sind die normale Anlage der Notenbanken, insbesondere der Reichsbank.
Auf reellen Geschäftsvorfällen beruhende Wechsel bilden das Material,
das die Notenbanken als Notendeckung brauchen. Wechsel mit längerer
Laufzeit und nicht zu kleinen Beträgen, die gute Unterschriften tragen,
sog. Privatdiskonten, kommen hauptsächlich für die Kreditbanken
in Betracht. Der Wechselbestand bildet eine Kassenreserve, über die die
Bank jederzeit verfügen kann.
An die Beschaffenheit der Privatdiskonten werden besondere Anforderungen
 gestellt: Die Bezogenen müssen erste Waren- oder Bankfirmen
sein. Die Wechsel müssen auf einen gewissen Mindestbetrag lauten,
da Wechsel über kleine Beträge dem Geldgeber unnötig viel Arbeit (Kontrolle,
 Buchung usw.) verursachen würden, Die Laufzeit ist nach
oben begrenzt, da es sich um eine kurzfristige Anlage handeln soll, nach
unten, damit das Kapital nicht nach kurzer Zeit schon wieder neue An-1)

 Der frühere Reichsbankpräsident Koch schreibt in der Zeitschrift für
Handelswissenschaft und Handelspraxis I, 4: „Die Reichsbank gibt Wechselkredit
in der Regel nur für Warenwechsel, deren Wert in verkauften Waren, oder deren
Erlös vorhanden sein muß, oder für bankmäßige Kreditwechsel (von Bankiers, die
aus der Kreditgewährung gegen Provision ein Geschäft machen) —’ nicht für Finanz:
wechsel. Mit anderen Worten: Die Diskontierung der Wechsel muß
einbeideren Verfall wirklichbeendetes Geschäft darstellen.“
Bank- und Finanzakzepte werden am offenen Markt zum Privatdiskontsatz
 gehandelt und hier auch von der Reichsbank, die Hauptkäufer von
Privatdiskonten ist (für Rechnung der Golddiskontbank oder für andere Rechnung);
arworben.

nm

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