Die gesperrt gedruckten Worte stammen erst aus dem Jahre 1912. Dadurch,
daß nur eine einzige Notierung des Privatdiskontsatzes stattfand, hatten sich mehrlach
 Unzuträglichkeiten herausgestellt. Am 25. März 1912 geriet die Deutsche Bank
mit der Firma Mendelssohn &amp; Co. in Differenzen, weil Mendelssohn &amp; Co, erklärten,
‚ür Wechsel mit der usaneciellen Laufzeit von 56 Tagen zum Satze von 43/4 0/0
Käuferin zu sein, während die Deutsche Bank den Zinssatz für Privatdiskonten mit
angefähr Dreimonatslaufzeit auf 5%9 festgesetzt haben wollte. Da die Mehrheit
ler am Markte angebotenen Wechsel gerade noch die 56tägige Laufzeit erreichte,
sam es zu keiner Einigung, und ein Privatdiskont wurde an diesem Tage an der
Berliner Börse nicht notiert.
Mitunter wird der Satz für kurze, mitunter für lange Wechsel höher
sein. Ende Oktober z. B. wird meist für Schnittwechsel, die in den letzten
Dezembertagen fällig sind — deren Bezahlung also in die Zeit fällt, da
das Geld gut zu verwerten ist —, ein niedrigerer Diskont berechnet werden
als für 80—90tägige Wechsel. Ende Dezember wieder wird man in der
Regel lange Wechsel bevorzugen, bei denen man das Geld zum April-Quartal
 wieder zur Verfügung hat.
Die Schwankungen des Privatsatzes sind zeitweise sehr erheblich. 2—38
Wochen vor Quartalschluß zieht der Satz meist an, weil dann schon die
Gelder zum Ultimo aufgesammelt werden, vor allem auch die Preuß.
Staatsbank und die Hypothekenbanken ihre Gelder zurückziehen, die sie
zu Kuponeinlösungen benötigen. In den ersten Tagen des Quartals geht
lann der Satz oft wieder schnell herunter.
Neben den Privatdiskonten werden, im freien Verkehr, bankgirierte
 Warenwechsel gehandelt, das sind Wechsel, die das Giro
einer guten Bank oder Bankfirma tragen. Aussteller und Akzeptant
müssen Industrie- oder Handelsfirmen sein, und aus dem Wechsel muß
hervorgehen, daß er auf einer Warenlieferung beruht. Es darf ferner
kein Konzernwechsel sein, wie z. B. der Wechsel einer Dachgesellschaft
auf eine ihrer Fabriken oder umgekehrt, Die Wechsel sollen nicht weniger
als 30 und nicht länger als 90 Tage laufen, und die Abschnitte nicht

vom 30. Mai 1908 beseitigte diese Vorschrift, die dem Ankauf von Domizilwechseln
— nicht zu verwechseln mit Domizilwechseln sind Wechsel mit Zahlungsadresse
 — sehr hinderlich war. Ein weiterer Grund, der die Domizilwechsel als
Privatdiskonten nicht besonders geeignet macht, ist der, daß bei Domizilwechseln
&gt;hne allzu große Gefahr der Entdeckung eine Akzeptfälschung möglich. ist, wenn
nicht besondere Kautelen, wie Benachrichtigung des Akzeptanten vom Ankauf des
Wechsels, erfolgen, wodurch Arbeit verursacht wird. Domizilwechsel, die sonst den
Bestimmungen für Privatdiskonten entsprechen, werden meist mit 1/4— 1/2 9/9 Über
Privatsatz gehandelt.

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