kleiner als 3000 RM sein. .Der Satz für diese bankgirierten Wechsel bewegt
 sich etwa !/,—1/, °%/, über dem Privatdiskontsatz. ;
Die Lieferung der Privatdiskonten und der bankgirierten Warenwechsel
 hat einen Werktag nach dem Tage, an dem sie gehandelt worden
sind, zu erfolgen.
Die aus kommerziellen Geschäften herrührenden Wechsel ihrer Kunden
werden. die Banken, auch wenn sie formell den an Privatdiskonten gestellten
 Anforderungen genügen, unter Zugrundelegung des Banksatzes
abrechnen. Nur Bankakzepte, darunter auch ihr eigenes  Akzept und
gewisse Warenwechsel, werden sie zu einem niedrigeren als dem Banksatz,
der sich aber etwas über dem Privatsatz bewegt, hereinnehmen. .
Der Privatsatz hat sich auch schon zeitweise über dem Banksatz gehalten.
 Hierzu sind dann natürlich, hauptsächlich von Provinzbankfirmen,
 nur Wechsel diskontiert worden, die von der Reichsbank nicht
angekauft werden, d. h. Kredit- bzw. Finanzwechsel.
Die Reichsbank hatte 1880 für erste Börsenwechsel den Privatsatz
eingeführt, der, leicht beweglich, sich den Geldmarktverhältnissen anpassen
 sollte. Sie wollte gewisse Wechsel zu einem billigeren als dem
offiziellen Satz diskontieren, weil die anderen Banken in Zeiten des billigen
Geldstandes einen bedeutenden Teil des Diskontgeschäfts an sich gerissen
hatten und der Reichsbank dadurch der Überblick über den Geldmarkt
verloren gegangen war. Seit 1896 hat die Reichsbank einen Privatsatz
nicht mehr in Anwendung gebracht, sondern diskontiert nur noch zu
ihrem offiziellen Satz. Die Privatdiskonten am offenen Markt kauft sie
(wie schon erwähnt) gewissermaßen als Kommissionär.
Nach der Bank-Novelle von 1899 dürfen weder die Reichsbank noch
die Privatnotenbanken unter dem öffentlich von der Reichsbank bekanntgemachten
 Prozentsatze diskontieren, sobald dieser 4 % erreicht oder überschreitet.
 Ist der Diskontsatz der Reichsbank niedriger als 4%, so dürfen
lie Privatnotenbanken bis zu % % unter dem offiziellen Satz der Reichsbank
 Wechsel ankaufen; diskontiert die Reichsbank zu einem ‚niedrigeren
als dem offiziellen Satz, so dürfen sie noch 1/4 °/, unter diesen Satz gehen.
Die Privatnotenbanken haben teilweise diese Vorschrift umgangen, indem
sie Wechsel zu einem niedrigeren Satz lombardiert haben. (S. unter
Lombardgeschäfte S. 367).
Unbenommen bleibt es aber den Privatnotenbanken, zu einem höheren
Satz, als dem der Reichsbank, Wechsel anzukaufen. Dies hat mehrfach
die Sächsische Bank getan. Indem sie, z. B. über den J ahresschluß

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