hinaus, einen höheren Diskontsatz als die Reichsbank berechnet hatte,
und indem sie weiter zeitweise Wechsel zum bisherigen Satz nur unter
jem Vorbehalt diskontiert hatte, daß bis zum nächsten Tage keine Erhöhung
 des Satzes erfolgt, ist ihr natürlich viel Material verloren gezangen.
 Abgesehen von kurzen Wechseln auf Pariplätze, die nicht Bankplätze
 sind, und deren Diskontierung daher bei der Reichsbank nicht
möglich ist, oder Wechseln, die von der Reichsbank zum Diskont aus
irgendeinem Grund nicht angenommen werden, dürften ihr nur Wechsel
von Personen oder Firmen angeboten worden sein, die bei der Reichsbank
xeinen. Diskontkredit hatten, oder die bereits „voll“ waren. Das eingereichte
 Material wird die Sächsische Bank dann natürlich besonders
scharf geprüft haben. ;

Yberall vom Diskont im Bankverkehr ausgeschlossen sind, wenn man
ihren Charakter erkennt — was meist durch Nachforschung des Verhältnisses
 zwischen Aussteller und Bezogenen möglich sein wird, mitunter
allerdings auch ziemlich lange dauert —, die Reitwechsel. Aussteller
und Bezogener reiten, um sich Geld zu machen, aufeinander herum.
A zieht einen Wechsel auf B, B einen Wechsel auf A, und beide diskon-;jeren
 die Wechsel bei verschiedenen Bankhäusern; geschähe es
bei dem gleichen Bankhause, so würde der wahre Charakter der Wechsel
sofort zutage treten und die Diskontierung abgelehnt werden. Kurz vor
Verfall werden 2 neue Wechsel ausgeschrieben, deren Gegenwert zur Ein-‚ösung
 der alten Verwendung findet.
Zur Erkenntnis der Reitwechsel dient eine in Leipzig erscheinende
Liste, die Personen und Firmen nennt, die des Reitens überführt sind
der stark verdächtig erscheinen, Das Material zu der Liste, die allen
Firmen vertraulich zugeht, stellen die Banken und Bankiers auf
Grund ihrer Beobachtungen der Zentralstelle zur Verfügung!). Diese
verarbeitet es und versendet dann die alphabetisch geordneten Listen zur
vertraulichen Benutzung.

Ähnlichkeit mit den Reitwechseln haben die Kellerwechsel, d. h.
Wechsel von Akzeptanten, „die im Keller wohnen“, die nicht imstande
sind, ihre wechselmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Vermögenslose
 Personen, oft solche, die früher ein Gewerbe betrieben und

1) Bei dem ausgedehnten Diskont- und Inkassogeschäft kommt es häufig vor,
daß beide Wechsel — der eine im Rediskont — bei derselben Bank vorkommen,
und daß aufmerksame Beamte dann den Zusammenhang feststellen können.

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