Auf vollste Diskretion können Sie sicherst rechnen; dafür
bürgt unser langjähriger Bestand, sowie unser guter reiner Ruf,
Ihren gef. Orders mit Vergnügen entgegensehend, zeichnen wir
Hochachtungsvoll

Dieses Geschäft des Akzeptaustausches, der Keller- und Gefälligkeitswechsel,
 blüht nach wie vor weiter. In einer Klageschrift wegen betrüzerischen
 Akzeptaustausches, in der ich um sachverständige Auskunft
arsucht wurde, werden die Praktiken geschildert. Es heißt dort u. a.:
Während von den 11 Angeschuldigten die folgenden 4 .... nur den Akzeptaustausch
 vermittelt haben, und zwar in der Hauptsache als Unteragenten von
M., haben die anderen Angeschuldigten ihre wertlosen Akzepte zum Tausch mit
hingegeben. Der Angeschuldigte M. hat auf Grund seiner Annoncen in den verschiedensten
 Tages- und Fachzeitungen, in denen er die Verschaffung von
Betriebskapital durch Akzeptaustausch anbot, oder auf Grund von Zeitungsinseraten
 geldbedürftiger Leute nach Darlehen, Teilhabern oder Betriebskapital Verbindung
 mit solchen geldbedürftigen Personen angeknüpft, denen er, wie es in
seinem ersten Formular heißt, durch einen „soliden und reellen Akzeptaustausch“
bare Geldmittel verschaffen wollte.
Diese Kunden hatten ihm ihre Akzepte einzusenden und konnten sich dann nach
ner ihnen von M. zugesandten Liste die Leute heraussuchen, mit denen sie ihre
Akzepte austauschen wollten, und deren Akzepte M. angeblich an Hand hatte.
HMeichzeitig legte M. dieser Liste sog. Selbstinformationen (eigene Kreditauskünfte)
vei, bei einigen auch andere Auskünfte über die in der Liste aufgeführten Austauschzunden.
 Ebenso mußte jeder neue Kunde nach einem ihm zugesandten Formular
ine solche „Selbstinformation‘“ an M. einsenden. .
[n der Hauptsache waren diese „Selbstinformationen“ unwahr und so verlockend
ınd glänzend, daß die Kunden sich dadurch zur Eingehung des Akzeptaustausches
ınd zur Einsendung ihrer Tauschakzepte bestimmen ließen, Sie wurden dadurch
geschädigt, daß die ihnen zugesandten Tauschakzepte wertlos waren und nicht
ingelöst wurden, wodurch sie als Aussteller zur Einlösung dieser Akzepte im
Regreßwege verpflichtet wurden.
Außerdem mußten die Austauschkunden, da ihre Akzepte zum Teil in gutgläubige
Hände kamen, ihre eigenen Akzepte einlösen, sowie 3% von der Tauschsumme an
MV. als Provision zahlen.
Meines Erachtens ist derjenige, der solche Austausch- oder Gefälligkeitsakzepte
 erhält, während er annehmen mußte, daß es sich um reguläre
 Warenwechsel handelt, bereits geschädigt. Dringend zu wünschen
wäre es — und deshalb habe ich etwas länger hierbei verweilt —, daß
Banken und Bankiers und andere, wenn sie solche Manipulationen merken,
 sofort der Staatsanwaltschaft Anzeige machen, und daß diese sofort
energisch dagegen einschreitet. Bis jetzt steht die Rechtsprechung meist

KW

af