Die Konditionen sind natürlich bei den einzelnen Banken und den versehiedenen
 Kunden gegenüber sehr verschieden. Unter Banksatz wird
in der Regel nicht diskontiert, auch, mit Ausnahme der Bankakzepte,
meist dann nicht, wenn die Wechsel den Anforderungen, die man an
Privatdiskonten stellt, genügen. ’Öfters dagegen wird MX—1% über
Banksatz diskontiert, und (bzw. oder) es kommt noch eine Provision hinzu,
 die durch die Wechselsumme und die Länge der Laufzeit bestimmt
 wird.
Die zum Diskont eingereichten Wechsel müssen den Anforderungen,
die die Wechselordnung und der allgemeine Handelsbrauch stellt, genügen.
Sie werden formell und materiell geprüft, insbesondere auch darauf, ob
die Wechselverpfliechteten ihre Wechsel in letzter Zeit zu Protest haben
gehen lassen, und ob ihre Namen in der Protestliste, der Kellerwechseloder
 Reitwechselliste gestanden haben; oft werden auch Auskünfte über
sie eingeholt, oder es wird vom Diskontanten die Beibringung einer Auskunftei-Auskunft
 gefordert. .
Auch hinsichtlich der Echtheit der Unterschriften finden Stichproben
 statt, und wie bei der Reichsbank, so ist es heute auch bei vielen
Privatinstituten üblich, bei Domizilwechseln, die einen bestimmten Betrag
überschreiten, den Akzenptanten zu benachrichtigen, etwa in der Weise:
Berlin, den 12, Mai 193.
Der guten Ordnung halber teilen wir Ihnen hierdurch ergebenst mit, daß wir
Ihre Akzepte:
RM 1500.— per 29. Juli 1930 La.1) Erich Paulsen
RM 2000.— per 10. August 1930 La. Hans Rümelin &amp; Co.
zahlbar bei der Dresdner Bank, Berlin
Hochachtungsvoll
..... Bank.

Inland auf das Ausland gezogen und nur im Ausland zahlbar sind; sie beträgt
jedoch mindestens 10 Rpf und ist stets auf volle 10 Rpf aufzurunden.
Mit Wirkung vom 1. August 1929 ab ist die Wechselsteuer für Wechsel, die
rom Ausland auf das Inland gezogen und im Inland zahlbar sind, ebenfalls auf
die Hälfte des gewöhnlichen Satzes ermäßigt worden, sofern die Wechsel auf
Reichsmark lauten. Durch die Beschränkung der Steuervergünstigung auf
Reichsmarkwechsel hofft man, das Ansehen der deutschen Währung im internationalen
 Zahlungsverkehr heben zu können.
‘) La. (oder La) ist Abkürzung für Littera = Buchstabe; man versteht unter La
Auch die (Buchstaben-) Zeichnung des Ausstellers und schließlich den „Aussteller“
selbst.

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