des B gern ausführen. Da ist es ihm dann sehr erwünscht, wenn gegen
Zahlung einer Provision eine kreditwürdige Firma Garantie für Eingang
des Wechsels übernimmt und ihm dadurch in seinen Engagements Erleichterungen
 schafft und es ihm ermöglicht, weitere Orders auszuführen.
Aus dem Prospekt einer Firma, die Delkredere vermittelt, entnehmen wir
10ch folgendes:
Auf Grund unserer langjährigen Bearbeitung dieses Faches, unserer Kenntnis der
Firmen, wie unserer umfangreichen Registratur-Aufzeichnungen ermitteln wir für
jeden Einzelfall den geeigneten Garantienehmer für das betreffende Engagement.
Es handelt sich hierbei entweder um Banken oder Bankiers, mit denen wir förmliche
Abkommen getroffen haben, also regelmäßig fortlaufend Geschäfte abschließen, oder
ım Firmen, die nur zeitweise als Garanten auftreten, z. B. dann, wenn ihnen ein
besonders eingehendes Urteil möglich ist 1).
Wir bedienen unsere Auftraggeber generell franko Courtage oder Provision, dagegen
 verpflichten wir sie zur Abwicklung aller späteren Geschäfte mit dem
ihnen zugeführten Garanten durch unsere Vermittlung, damit unser
Jourtage-Anspruch gewahrt bleibt. Dies muß als strikt vereinbarte Grundlage
gelten, weil auf anderer Grundlage unsere Vermittlungstätigkeit nicht aufrechtsrhalten
 werden könnte. Die erforderliche Vollständigkeit unserer Registratur-Aufzeichnungen
 macht es ferner zur Bedingung, daß alle Korrespondenzen, auch wegen
ıines bereits gedeckten Engagements, durch unsere Hände gehen.
Bedingung der Verbindlichkeit dieses Abschlusses für den Garanten ist, daß der
Weechselforderung eine Warenlieferung zugrunde liegt, und daß die Verfalldaten die
ırsprünglichen, kontraktlichen sind, mithin keine Prolongation einer bereits fällig
gewesenen Zahlung in Frage kommt.
Die Angabe von „Circa-Beträgen“ rechtfertigt eine Andienung von 10% über
oder unter der angegebenen Summe, Andienungs- oder Ausstellungsfristen, sofern
zolche bei erst anzustellenden Wechseln festgelegt sind, erfordern eine strikte Innehaltung
 gemäß der Schlußnote. Prompt heißt „innerhalb 10 Tagen“. Wird ein
Wechsel später ausgestellt oder angedient als vorgesehen, so erhöht sich der Pro-‚isionssatz
 nach Verhältnis der Zeit, sofern die Garanten nicht überhaupt ablehnen,
ine Ausdehnung des Engagements zu genehmigen, welches Recht für sie ausdrück-‚ich
 als vereinbart gilt.
Die Haftung der Garanten bezinnt:
a) nach entsprechender Andienung der Einzelheiten des oder der Wechsel,
b) nach Bestätigung, daß es sich um ordnungsmäßig akzeptierte Wechsel handelt,
c) nach Zahlung der Provision.
1) Die Vermittler-Firma richtet dann an eine Anzahl Bankfirmen ein Schreiben
»twa folgenden Inhalts:
Wir fragen hiermit an, ob und zu welchem Satze — diesen wollen Sie so bemessen,
 daß 10%, Courtage für uns darin enthalten sind — Sie geneigt sind, das
Delkredere für nachstehende Wechsel zu übernehmen: ..
RM 20 000.— 3-Monatsakzept auf J. B. Hirschfeld, dort.
RM 82.000.— 4-Monatsakzept auf Carl Kaiser &amp; Co., dort.

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