des Wechsels sucht der Käufer den Fälligkeitstag nach Möglichkeit noch
weiter als vereinbart hinauszuschieben.
Im Sprachgebrauch des Brühl sind 6- bis 9-Monate-Akzepte „reguläre
Wechsel 1)“; Wechsel mit einer Verfallzeit von 2 bis 3 Monaten heißen
„kurzes Papier“. Oft läuft, wenn die Unterschrift des Akzepts noch nicht
trocken ist, der Inhaber zur Bank und bietet es zum Diskont an. Während
es allgemein sonst üblich ist, daß der Kaufmann nur eine einzige Bankverbindung
 unterhält, haben die Brühl-Firmen deren manchmal 6, 7 und
noch mehr. Das wissen die Banken, und die „Brühlleute“ machen auch
yar kein Hehl daraus.
Dadurch wird das Geschäft für die diskontierende Bank natürlich sehr
anübersichtlich, und um Verluste nach Möglichkeit zu vermeiden, wird
die Diskontierung nicht nur von der Kreditwürdigkeit des Diskontanten,
sondern auch von der des Akzeptanten und des (oder der) Giranten  abhängig
 gemacht. Man beschränkt sich also nicht darauf, dem Diskontanten
 einen bestimmten Wechselkredit einzuräumen, sondern führt auch
über den Akzeptanten Obligobücher, räumt also auch indirekt den Kunlen
 der Kunden in den Büchern einen Kredit ein, dessen Höhe man von
lem Ausfall der Auskünfte abhängig macht.
Bietet nun eine Firma Wechsel zum Diskont an, so prüft die Bank zunächst,
 ob das Obligo dieser Firma dies zuläßt, und dann weiter, welche
Beträge von diesem Akzeptanten bereits im Portefeuille liegen. Ist die
Summe, die die Bank sich gesetzt hat, erreicht, so wird die Diskontierung
des Wechsels abgelehnt oder noch von einer weiteren guten Unterschrift
ıbhängig gemacht.
Dieser Dritte gibt natürlich die Unterschrift auch nur gegen Sicherheit,
l. h. er verlangt Ware als Unterpfand oder sonstige Deckung, oder aber,
und das ist das Gefährliche, ein Giroaustausch findet statt. Ist die Disxontierung
 eines Wechsels von mehreren Banken abgelehnt, dann bleibt
dem Händler nichts anderes übrig, als den Wechsel zu frisieren. d.h. eine

1) In einigen anderen Branchen liegen die Verhältnisse ähnlich. Im Rohtabakhandel
 z. B. beträgt das Durchschnittsziel, das der Händler dem Fabrikanten in
Deutschland gibt, regulär 9 Monate. Da der Händler im allgemeinen nicht in der
Lage ist, sofort nach seinem, in der Einschreibung getätigten Kauf seine Waren
ımzusetzen, und der Fabrikant häufig nach Ablauf der 9 Monate nicht bar zahlt,
sondern in Kundenpapieren mit 3 Monaten Laufzeit (die der Händler auf Grund der
angenehmen Geschäftsverbindung manchmal auch noch spesen frei hereinnehmen
muß), so setzt der Händler sein Kapital günstigstenfalls einmal im Jahre um.
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