oder mehrere gute Unterschriften darauf setzen zu lassen. In praxi läuft
dies darauf hinaus, daß er das Akzept gegen ein anderes austauscht, das
vielleicht denselben Akzeptanten trägt, nur mit einem anderen Aussteller,
 d. h. dem Verkäufer anderer Ware, versehen ist. Unreelle Firmen
machen solche Tauschgeschäfte mitunter auch, ohne daß den Wechseln
eine Warenforderung zugrunde liegt. Solche gedrehten oder gemachten
Wechsel sind natürlich eine besondere Gefahr, denn der Zusammenbruch
eines Hauses hat den vieler Firmen — in der Banksprache zu reden, den
des ganzen „Konzerns“ — zur Folge, und die Menge der Giros erhöht die
Sicherheit des Wechsels auch nicht.
Hat die Bank aus der Zahl der angebotenen Akzepte sich die herausgesucht,
 die sie zu diskontieren bereit ist, so schildert der Kunde die
Vorzüge der zurückgewiesenen: Wechsel, d. h. der Firmen, die ihre Unterschrift
 darauf gesetzt haben, in eindringlicher Weise: „ff., primissima“,
„die Bank soll nie schlechtere Wechsel diskontiert haben“, „allererstes
Haus der Branche“, „was, die Firma kennen Sie nicht?“ usw. Der Bankdirektor
 oder Bankier aber bleibt fest in seinem Entschluß. Nun wird
zu mischen versucht, d. h. statt einiger Wechsel, die der Händler zurücknimmt,
 bietet er nochmals einige der zurückgewiesenen Wechsel an, Auch
die Bank kommt vielleicht entgegen; und bald hat man sich nun wenigstens
 über das Material geeinigt.
„Nun, der Perzentsatz? Machen Sie mir’s nicht zu teuer, Herr Direktor!“
 Der Händler erschrickt scheinbar bei dem Satz. Die Bank aber
läßt nicht mit sich handeln, schweigend werden die Wechsel dem Händler
entgegengereicht, d. h.: Wenn du mit meinen Bedingungen nicht einverstanden
 bist, diskontiere wo anders.
Der Diskontsatz und die Provision sind so bemessen, daß immer eine
gewisse Risikoprämie darin eingeschlossen ist. Es ist weiter natürlich
auch zu berücksichtigen, daß 6- und 9-Monate-Wechsel — es gibt auch
10- und 12-Monate-Wechsel, diese werden in der Regel aber zurückgewiesen
 und erst genommen, wenn sie „nur“ noch 9 Monate laufen — bis
zum Eintritt der Bankfähigkeit (90 Tage) für die Bank festliegendes
Kapital sind. Für solche Papiere wird etwa der Lombardsatz der Reichsbank
 und % % Provision für je angefangene 3 Monate gerechnet.
Erfolgt die Einreichung zur Zeit eines niedrigen Reichsbankdiskonts, und
ist anzunehmen, daß der Diskont bei Eintritt des Wechsels in die dreimonatliche
 Lauffrist steigen wird, so ist es üblich, den Wechsel zu lombardieren
 und ihn erst bei Eintritt in die genannte Frist zu diskontieren,

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