als unerfreuliche Ausnahme gelten. Solange aber die Leipziger Banken und
Bankiers, die am Brühl interessiert sind, nicht Vereinbarungen getroffen
haben, sich gegenseitig überhereingenommene Wechsel
durch Vermittelung einer von ihnen zu schaffenden
Zentralstelle Mitteilung zu machen, birgt dieses Geschäft
eine große Gefahr in sich.

2, Diskontierung von Buchforderungen !).

Banken und Bankiers haben vor etwa 20 Jahren als neuen Geschäftszweig
 die Diskontierung von Buchforderungen aufgenommen, d. h. von
Forderungen, für die vertragsmäßig keine Urkunde hingegeben ist und
die nur durch den Bucheintrag des Gläubigers bewiesen werden können.
Voraussetzung für das Vorhandensein einer Buchforderung sind also
ordnungsmäßig und übersichtlich geführte Bücher.
Es handelt sich bei diesem Geschäftszweig nun aber nicht um Diskontierung
 in der allgemein üblichen Art, d. h. um den Ankauf noch nicht
fälliger Forderungen zum Nennwert abzüglich der Zinsen bis zum Fälligkeitstage,
 sondern um Bevorschussung und Verpfändung von Forderungen,
 also um ein Lombardgeschäft. Landesberger charakterisiert
 diesen Geschäftszweig als sicherstellungsweise Übereignung
 der Forderung zur Deckung für einen Kredit, der in der
Regel nicht den vollen Nominalbetrag der übereigneten Forderung erreicht.
 Da das Geschäft allgemein Diskontierung genannt und durch
Einführung der nicht akzeptablen Tratte teilweise auf eine
andere Basis gestellt werden wird, soll es jedoch an dieser Stelle behandelt
werden. Betont sei aber nochmals, daß die Buchforderung lediglich Sicherheit
 für einen nebenher gewährten Kredit geben soll. „Diskontiert“ wird

1) Literatur: Ernst Günther Arnold, Untersuchungen über die Diskontierung
 von Buchforderungen, Leipzig 1918. Deimel, Die Eskomptierung von
Buchforderungen. Prag 1905. Eckstein, Die Diskontierung von Buchforderungen
in Österreich und Deutschland. Berlin 1911. H. Hoeniger, Die Diskontierung
von Buchforderungen, ihre Rechtsnatur und Rechtswirkungen. Mannheim 1912.
Albert Marck, Die Diskontierung von Buchforderungen, Breslauer Dissertation
 1929. H. G,. Müller, Die Diskontierung offener Buchforderungen. Berlin
1909. Schreiber, Diskontierung von Buchforderungen. Stuttgart 1912. Die
Kosten des Buchhaltungsescomptes. Herausgegeben von der Evidenzzentrale in Wien.
Wien 1915. Mehrere Aufsätze in der Zeitschrift für Handelswissenschaft und Handelspraxis,
 im Bank-Archiv. in den Blättern für Genossenschaftswesen USW.
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