aber dadurch, nach Angabe der Evidenzzentrale, den Mitgliedern nicht erwachsen.
Durch vertrauliche Anfragen (1912: 837) bei Drittschuldnern wurde mittels Stichproben
 ermittelt, ob abgetretene Forderungen zu Recht bestehen. — Mit der wesentlichen
 Verringerung der Diskontierung von Buchforderungen hat auch die Evidenzzentrale
 ihre Tätigkeit eingestellt.
Alles in allem bedeutet meines Erachtens die geplante Schaffung der
nichtakzeptablen Tratte eine Besserung der Zahlungsmethoden
 undeine Verbilligung des Kredits, gegenüber der
bisherigen Art der Diskontierung offener Buchforderungen.
 Dieses hängt natürlich nicht zum geringen Teile davon ab,
»b die nichtakzeptable Tratte bankfähig sein wird.
Über die Technik dieses Verkehrs geben einen guten Überblick die
Bedingungen der Deutschen Bank für die Diskontierung
von Buchforderungen.
Die Deutsche Bank diskontiert Geschäftsleuten zur Stärkung der Betriebsmittel
and zur Erleichterung des Bareinkaufs buchmäßig nachzuweisende offene Warenforderungen
 zu nachstehenden Bedingungen:
1. Der Kreditnehmer hat der Deutschen Bank auch seine sonstigen bankmäßigen
Geschäfte zuzuweisen, ihr hinsichtlich der angebotenen Forderungen jede gewünschte
Einsicht in seine Geschäftsverhältnisse zu gewähren, sowie auf Verlangen die beglaubigte
 Abschrift der von der Deutschen Treuhand-Gesellschaft, Berlin, oder
einem vereidigten Bücherrevisor geprüften Bilanzen einzureichen. Beim Buchschuldner
 selbst dagegen unterbleibt jede Nachforschung
über das Bestehen der Forderung,
2. Der Forderung muß eine Warenlieferung ansolvente Geschäftsleute
 im Inlande zugrunde liegen, die Gesamtforderung an den einzelnen
Schuldner soll mindestens RM 150 betragen und innerhalb drei Monaten fällig werden
— solche mit späterer Fälligkeit werden im Einzelfall berücksichtigt —, sie muß unangefochten
 zu Recht bestehen und darf anderweitig weder verpfändet noch abgetreten
 sein, noch während der Dauer der Verbindung mit der Deutschen Bank
verpfändet oder abgetreten werden. Etwaige Einwendungen und Aufrechnungen des
Buchschuldners fallen lediglich dem Kreditnehmer zur Last.
8. Der Kreditnehmer tritt die gesamte Forderung an die Deutsche Bank ab
and übergibt ihr für den bewilligten Betrag, welcher in der Regel auf 80% der
abgetretenen Forderung bemessen wird, sein Akzept, welches bei der Deutschen Bank
zahlbar gestellt und dessen Laufdauer derjenigen der Forderung angepaßt, jedoch
auf höchstens 95 Tage vom Datum der Abrechnung ab begrenzt wird. Sobald
die Bareingänge aus den abgetretenen Forderungen die Höhe des Akzepts erreichen,
wird letzteres dem Kreditnehmer zurückgegeben — also auch vor Fälligkeit —
und der überschießende Betrag sowie die weiteren Einzänge aus den abgetretenen
Forderungen zu dessen freier Verfügung gestellt. Wechsel werden nach Eingang gutgeschrieben,
 Bareingänge mit 1% unter der offiziellen Diskontrate, höchstens jedoch
mit 4% verzinst.

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