IV, Das Lombard- und Report-Geschäit !).
1, Lombarddarlehen im Bankverkehr.
Einleitung: Grundsätzliches.
Die Belastung unbeweglicher Sachen erfolgt durch Eintragung
siner Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld. Das
BGB. ($ 1204) versteht unter Pfandrecht nur die Belastung einer
beweglichen Sache oder eines Rechts, zur Sicherung einer Forderung.
Der Schuldner übergibt das Pfand dem Gläubiger und beide Parteien
sind einig, daß die Sache als Pfand für die Forderung des Gläubigers
dienen soll. Lombard — so benannt nach den „Lombarden“, den
Nachkommen der Longobarden, den oberitalienischen Geldwechslern des
Mittelalters — nennt man ein Darlehnsgeschäft gegen Verpfändung
 von Wertpapieren, Waren oder anderen beweglichen Gegenständen.
 Während beim Diskontgeschäft es wesentlich auf die Güte der
Wechselunterschriften ankommt, d. h. ein Personalkredit gewährt
wird, kommt es beim Lombardgeschäft hauptsächlich auf den Wert des
Unterpfandes, auf die dingliche Sicherheit, an. Das Pfandobjekt
 muß in sich selbst einen Wert tragen, der den Kredit rechtfertigt.
Zum Teil ist der Lombardkredit aber auch Personalkredit. Es wird auch
die Vermögenslage des Darlehnsnehmers zu berücksichtigen sein, so daß
ler Darlehnsgeber nicht ausschließlich auf das Pfand angewiesen ist.
Werden die Wertpapiere nicht vom Kreditnehmer, sondern von einem
Dritten hinterlegt, so muß dieser eine Verpfändungserklärung unterzeichnen,
 in der er sich hinsichtlich der Verwertung des Pfandes den Be-3timmungen
 der Bank unterwirft.
Da die Kurse der Wertpapiere (Effekten) und sonstigen Unterpfänder
erheblichen Schwankungen unterworfen sind, findet die Beleihung nur
zu einem Teil des Kurs- oder des Marktwertes statt. Festverzinsliche
Wertpapiere werden in der Regel mit einem höheren Prozentsatz ihres
Jerzeitigen Wertes beliehen als Aktien, bei denen die Kursschwankungen
noch größer sind, Je leichter das Unterpfand zu realisieren ist, desto
höher wird im allgemeinen die Beleihungserenze sein.

1) Literatur: Georg Cohn, Das Lombardgeschäft und die Pfandleihe in
Endemann, Handbuch des deutschen Handels-, See- und Wechselrechts. W.Prion,
Das deutsche Wechseldiskontgeschäft, a. a. 0. S. 77—95. M. Schraut , Die
Organisation des Kredits. Leipzig 1883, Otto Warschaue r, Statistik und volkswirtschaftliche
 Bedeutung des Lombardgeschäftes im Finanz-Archiv von Schanz 1900.
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