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Bremer Lagerhaus-Gesellschaift
staatlich ermächtigt durch Senatsbeschluß vom 22. Mai 1877.
Lagerhaus Speicher IV Abt. 516 | Reg. HH Fol. 141 ] Bremen, den 29. Okt, 1929.

Lager-Schein an Order (Lager Nr. 8933
über folgende ©
im Namen der Deutschen Bank, Filiale Bremen in Bremen La...
eingelagerte und an deren Order abzuliefernde Waren:

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Nummer

Zahl

Art der Ware nach Angabe
der Einlagerer; Gewicht

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1—52 | Zwei- |
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Kisten Antimonwaren
2600 kg.

angebracht von Yokohama per D. Bülow.
Die Auslieferung dieser Waren erfolgt an
den Inhaber des Lagerscheines:
1. nach Zahlung der Lagermiete und der
für die Erhaltung der Waren, Versicherung
asw. aufgewendeten Kosten seit dem 22, Oklober
 1929;
2. nach der Rückgabe des Warrants.
Die Ware ist gemäß der Betriebsordnung
lurch uns gegen Feuersgefahr versichert.
Durch die Annahme eines Lagerscheines
anterwirft sich jeder den Bestimmungen des
Gesetzes vom 18. Juli 1899, sowie der Betriebs-Ordnung
 der „Bremer Lagerhaus-Gesellschaft“,


Bremer Lagerhaus-Gesellschaft.
Der Vorstand.
PP.

IN

(gemäß 8 363, 2 HGB.) nur von staatlich hierzu ermächtigten Anstalten
ausgestellt werden, wobei die Entscheidung dem freien Ermessen der Landesbehörden
 überlassen ist. Zurzeit gibt es in Deutschland 97 staatlich
zugelassene Lagerhalter. An Stelle des bestehenden Konzessionssystems
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