Lebensversicherungsgesellschaften von der geschehenen Verpfändung oder
Abtretung benachrichtigen und sie zur Erklärung veranlassen, daß von
der Verpfändung oder Abtretung zugunsten der Bank Vormerkung genommen
 worden ist. Diese Erklärungen werden dann zusammen mit dem
Pfand aufbewahrt. Forderungen aus Lebensversicherungen werden, wenn
lie betreffende Gesellschaft in Deutschland zugelassen ist, im allgemeinen
bis zu 80% des jeweiligen Rückkaufwertes beliehen, andere Forderungen;
leren Sicherheit gewährleistet ist, bis zu 90% des Nennwertes.
Während beim Lombardgeschäft es sich im allgemeinen um Verpfänlung
 gekaufter Waren handelt, werden überseeische Exportfirmen
auch durch Gewährung von Vorschüssen auf verkaufte Waren unterstützt.
 Die Bank räumt dem inländischen Exporteur gegen Aushändigung
ler Dokumente einen Kredit ein (s, unter Akzeptkredit).

Um Kreditgewährung der einzukaufenden Ware handelt es sich
)eim Vinkulationsgeschäft!), d. i. die Lombardierung rollenler
 (auf der Eisenbahn befndlicher) Ware. Das Vinkulationsgeschäft
ist eine Übertragung von Gewohnheiten des überseeischen Handels auf
len internationalen kontinentalen Handel,
Hat ein Kunde einer Bank Ware, die sie beliehen hat, nach auswärts
zerkauft, so gilt es für sie, sich das Eigentumsrecht an der Ware zu
sichern, bis der Käufer den Erlös an sie abgeführt hat. Ebenso, hat sie
Ware, die ihr Kunde gekauft hat, bezahlt, bzw. durch eine auswärtige
Bank zahlen lassen, so wird sie sich das Eigentumsrecht an der Ware
sichern, bis ihr Auftraggeber die Ware ausgelöst hat. Eine wichtige Rolle
spielt in beiden Fällen das Frachtbriefduplikat.
Der Frachtbrief ist nicht, wie das Konnossement der Seeschiffer
 oder wie der Ladeschein der Frachtführer (der Binnenschiffer)

')) Literatur: James Breit, Das Vinkulationsgeschäft. Tübingen 1908
\grundlegende Arbeit). Josef Loewe, Das Vinkulationsgeschäft. „Bank“ 1909.
3. 10835 #. Paul Rozumek, Das Kreditgeschäft im Bankbetriebe. 6. Aufl. Hamburg
 1927. Hans Kaeferlein, Der Bankkredit und seine Sicherungen. 5. Aufl.
Stuttgart 1925. Alfred Jacoby, Die Sicherheit der Bank bei Vorschußerteilung
zuf rollende Ware, in Zeitschrift fi. d. gesamte Handelsrecht und Konkursrecht.
Stuttgart 1917. A. Koch, Der Warenkredit der Banken und seine Sicherstellung.
Jena 1922. Bankgeschäftliches Formularbuch (Koch und Schütz). Berlin 1927.
Hans Ruf, Das Frachtbriefduplikat. Breslauer Dissertation 1928. Günther
Schirdewahn, Kreditsicherung durch Begründung von Miteigentum, in der
Festgabe für Arthur Salomonsohn. Berlin 1929,

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