bahnwagen vom Absender zu übernehmen sind. Dieser trägt auch das
Risiko des Verlustes bis zur Verladung, denn bevor diese geschehen ist,
erhält der Absender kein Frachtbriefduplikat. Oft wird der Käufer nicht
selber zahlen, sondern seine Bankverbindung beauftragen, gegen Ausbändigung
 des Duplikats über die genau bezeichnete Ware Zahlung zu
leisten.
Das Duplikat gibt dem Käufer der Ware also die Gewißheit, daß das
Gut der Eisenbahn zur Beförderung übergeben ist und daß eine einseitige
Anordnung des Absenders von der Bahn nicht mehr befolgt werden darf,
aine Umleitung in betrügerischer Weise nicht mehr möglich ist. Andererseits
 nimmt diese Klausel dem Käufer die Möglichkeit, die Bezahlung
des Kaufpreises zu verweigern; er muß zunächst zahlen, ohne prüfen
zu können, ob die im Frachtbrief verzeichnete Ware in der vereinbarten
Beschaffenheit verladen ist.
Will der Absender sich gegenüber dem Käufer der Ware sichern, der
Zahlung erst nach Eintreffen und Besichtigung der Ware leisten will, so
darf er die Ware nicht an den Käufer adressieren, weil sie diesem ohne
weiteres ausgehändigt werden würde, sondern muß als Empfänger einen
Spediteur oder eine Bank bezeichnen, die beauftragt werden, den Käufer
lie Ware besichtigen zu lassen oder ihm eine Probe zu geben, sie im
übrigen aber nur „Zug um Zug“, d. h. gegen Zahlung des Fakturenbetrages,
 auszuhändigen,
Für die Bank handelt es sich hierbei in der Hauptsache um ein Inkassogeschäft;
 eine Lombardierung der Ware für die kurze Zeit des Transports
 im Lande kommt nicht in Betracht, da hierzu die Mitwirkung der
Eisenbahn notwendig wäre; sie ist wegen der Kürze der Reise auch nicht
notwendig.
Ein solches Bedürfnis bestand aber vor dem Kriege und besteht, soweit
sin Handel überhaupt in Betracht kommt, noch heute in Galizien, Polen,
Ungarn und Rußland. Ohne Kredit war in diesen kapitalarmen Ländern
ein größeres Exportgeschäft völlig unmöglich. So entstand das Vinku-)ationsgeschäft:
 Österreichische Banken gaben galizischen und
anderen Händlern in den galizisch-russischen Grenzorten — hauptzächlich
 in Podwoloczyska und Brody — Kredit zwecks Aufkauf von
Eiern, Butter, Getreide, Mais, Flachs, Holz usw. Die Ware übereigneten
zie zur Sicherheit der den Kredit gewährenden Bank. Die Ware ist vinkuliert
 und in den Besitz des Vinkulanten (der Bank) übergegangen.
Diese, und nicht der ausländische Händler, wird als Absender auf dem

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